Sechste Verordnung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Information und Bennennung der Kontaktpersonen
Der Landkreis hat die Sechste Eindämmungsverordnung zur Information und Benennung der Kontaktpersonen erlassen. Diese Verordnung gilt bis zum 28. März 2021. Sie ersetzt die die Fünfte Eindämmungsverordnung vom 15.02.2021. Den Verordnungstext sowie die dazugehörigen Anlagen (Formulare) findet man unter www.anhalt-bitterfeld.de.