17. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt weiter verlängert
Das Kabinett hat die Verlängerung der geltenden 17. Eindämmungsverordnung bis zum 20. August 2022 beschlossen, wird in einer Pressemitteilung informiert.
Damit bleibt es in Sachsen-Anhalt bei den bestehenden Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen. Im öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.
Für Einrichtungsbetreiber, Veranstalter sowie Ladeninhaber besteht auch weiterhin die Möglichkeit, im Rahmen ihres Hausrechts zusätzliche Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten zu treffen.
Hier die geltende 17. Eindämmungsverordnung im vollständigen Wortlaut:
Symbol | Beschreibung | Größe |
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17._EindVO_2022.pdf |
0.1 MB |