Stadt Zerbst/Anhalt
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Aufstallpflicht gilt jetzt für den gesamten Landkreis
Mit Datum vom 18.12.2020 hat der Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest erlassen. Aufgrund der damals geltenden Risikobeurteilung konnten Ausnahmen von der Aufstallpflicht für bestimmte Orte im Landkreis gemacht werden.
Diese Ausnahmen fallen nun weg. Somit gilt die Aufstallpflicht ab dem 20. März 2021 für das gesamte Kreisgebiet des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, informiert die Kreisverwaltung.
Grund dafür ist, dass die Risikobeurteilung sich aufgrund der neuen Risikobewertung durch das Veterinäramt des Landkreises verändert hat. Die Geflügelpest breitet sich in Europa und Deutschland zunehmend aus. Positive Nachweise gibt es nunmehr auch bei Wildvögeln im Bördekreis, im Altmarklandkreis Salzwedel sowie in den Landkreisen Stendal und Wittenberg.
Zudem wurde auf dem Gebiet der Gemeinde Muldestausse ein verendeter Greifvogel aufgefunden, bei dem das Influenza-A-Virus nachgewiesen wurde.
Die entsprechende Änderungsverfügung wurde heute auf der Homepage des Landkreises bekannt gemacht. Hier der Wortlaut.