Stadt Zerbst/Anhalt

Rathaus, Schloßfreiheit 12
39261 Zerbst/Anhalt

Telefon: (0 39 23) 754-0
Telefax: (0 39 23) 754-100

E-Mail an die Verwaltung

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Verwaltung:

Montag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-18:00 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-17:00 Uhr
Freitag 09:00-12:00 Uhr


Einwohnermeldeamt Annahmeschluss:

Dienstag 17:30 Uhr
Donnerstag 16:30 Uhr


Standesamt:

Montag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-17:30 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-16:30 Uhr



 

Bezeichnung:
Personalausweis Verlust melden
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.

Allgemeine Informationen

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Wenn Sie den Verlust melden, wird auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es weder möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, noch, dessen Daten aus Ihrem Smartphone auslesen zu lassen (Smart-eID).
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
Nach der Meldung können Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

Voraussetzungen

  • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Gebühren (Kosten)

Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.

Fristen

Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

Rechtsbehelf

  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

Verfahrensablauf

Melden Sie den Verlust bei einem Bürgeramt oder der Polizei.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Fachlich freigegeben am

14.10.2021
Aktuell gewählt: Zerbst/Anhalt (3926..)