Stadt Zerbst/Anhalt

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39261 Zerbst/Anhalt

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Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Verwaltung:

Montag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr &
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Donnerstag 09:00-12:00 Uhr &
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Freitag 09:00-12:00 Uhr


Einwohnermeldeamt Annahmeschluss:

Dienstag 17:30 Uhr
Donnerstag 16:30 Uhr


Standesamt:

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Dienstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-17:30 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-16:30 Uhr



 

Bezeichnung:
TV-Programme bundesweit anbieten
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Wenn Sie TV-Programme bundesweit anbieten wollen, benötigen Sie eine Zulassung der zuständigen Behörde des Landes, in dem Sie Ihren Betriebssitz haben.

Eine Zulassung für bundesweit verbreitete TV-Programme darf nur an eine natürliche oder juristische Person erteilt werden, die

  • unbeschränkt geschäftsfähig ist,
  • die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, nicht durch Richterspruch verloren hat,
  • das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nicht nach Artikel 18 des Grundgesetzes verwirkt hat,
  • als Vereinigung nicht verboten ist,
  • ihren Wohnsitz oder Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, einem sonstigen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat und gerichtlich verfolgt werden kann,
  • die Gewähr dafür bietet, dass sie unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der auf dieser Grundlage erlassenen Verwaltungsakte Rundfunk veranstaltet.

Eine Zulassung darf nicht erteilt werden an juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme von Kirchen und Hochschulen, an deren gesetzliche Vertreter und leitende Bedienstete sowie an politische Parteien und Wählervereinigungen. Gleiches gilt für mit Vorgenannten aktienrechtlich verbundene Unternehmen.

Fristen

Ein Antrag kann grundsätzlich jederzeit gestellt werden, sofern kein Ausschreibungsverfahren der MSA mit Ausschlussfrist stattfindet.

Zuständige Stelle

Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA)

Aktuell gewählt: Zerbst/Anhalt (3926..)