Stadt Zerbst/Anhalt

Rathaus, Schloßfreiheit 12
39261 Zerbst/Anhalt

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Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Verwaltung:

Montag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr &
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Donnerstag 09:00-12:00 Uhr &
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Freitag 09:00-12:00 Uhr


Einwohnermeldeamt Annahmeschluss:

Dienstag 17:30 Uhr
Donnerstag 16:30 Uhr


Standesamt:

Montag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-17:30 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-16:30 Uhr



 

Bezeichnung:
Erlaubnis zum Waffentransport beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Schusswaffen oder Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes, in an-dere Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in die Schweiz grenzüberschreitend verbringen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Voraussetzungen:

  • Der Empfänger ist zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition berechtigt.
  • Der sichere Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition Berechtigten ist gewährleistet.
  • Sollen Schusswaffen oder Munition aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland verbracht werden, wird die Erlaubnis als Zustimmung zu der Erlaubnis des anderen Mitgliedstaates für das betreffende Verbringen erteilt.
  • Ist der Bestimmungsort ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union, so ist zusätzlich dessen Zustimmung notwendig.

Gebühren (Kosten)

Es fallen Gebühren in Höhe von 40,00 € an.

Fristen

Eine besondere Antragsfrist ist nicht zu beachten.

Zuständige Stelle

Eine Erlaubnis zum Waffentransport wird von der Waffenbehörde - das sind die Landkreise und die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau sowie die jeweilige Polizeidirektion anstelle der kreisfreien Städte Halle und Magdeburg - ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mitzubringende Unterlagen und Formulare informieren.

Weitere Informationen

Diese Leistung betrifft nicht die persönliche Mitnahme von Waffen, z.B. als Sportschütze. In bestimmten Fällen bestehen Anzeigepflichten gegenüber dem Bundeskriminalamt (siehe § 34 WaffG).

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