Stadt Zerbst/Anhalt

Rathaus, Schloßfreiheit 12
39261 Zerbst/Anhalt

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Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Verwaltung:

Montag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-18:00 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr &
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Freitag 09:00-12:00 Uhr


Einwohnermeldeamt Annahmeschluss:

Dienstag 17:30 Uhr
Donnerstag 16:30 Uhr


Standesamt:

Montag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-17:30 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-16:30 Uhr



 

Bezeichnung:
Anerkennung als Prüfingenieur für Baustatik beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Prüfingenieur/in für Standsicherheit ist, wer als solcher von der obersten Bauaufsichtsbehörde
anerkannt wird. Andere Personen dürfen diese Bezeichnung nicht führen.
Um als Prüfingenieur für Standsicherheit anerkannt zu werden, muss sich der Bewerber einer umfangreichen Prüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten unterziehen. Die Voraussetzungen um überhaupt zu dieser Prüfung zugelassen zu werden sind folgende:

  • mindestens 10-jährige Erfahrung im Aufstellen von Standsicherheitsnachweisen
  • mindestens 1-jährige Erfahrung in technischer Bauleitung und Objektüberwachung
  • mindestens 2-jährige, eigenverantwortliche (d.h. selbständige) Tätigkeit als Tragwerksplaner,
    oder
  • Tätigkeit als hauptberuflicher Hochschullehrer (Professor)
     

Sie müssen zudem nachweisen, dass Sie Bauvorhaben von hohem Schwierigkeitsgrad bearbeitet haben. Die Anerkennung eines Prüfingenieurs für Standsicherheit erfolgt für eine oder auch mehrere der Fachrichtungen

  • Massivbau,
  • Metallbau und
  • Holzbau.

Zuständige Stelle

Ministerium für Infrastruktur und Digitales

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