Stadt Zerbst/Anhalt

Rathaus, Schloßfreiheit 12
39261 Zerbst/Anhalt

Telefon: (0 39 23) 754-0
Telefax: (0 39 23) 754-100

E-Mail an die Verwaltung

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Verwaltung:

Montag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-18:00 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-17:00 Uhr
Freitag 09:00-12:00 Uhr


Einwohnermeldeamt Annahmeschluss:

Dienstag 17:30 Uhr
Donnerstag 16:30 Uhr


Standesamt:

Montag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-17:30 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-16:30 Uhr



 

Bezeichnung:
Handelsregister Abschrift beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Zu Informationszwecken kann beim Registergericht ein Ausdruck aus dem elektronisch geführten Handelsregister beantragt werden. Soweit Schriftstücke nur in Papierform vorliegen, werden Abschriften gefertigt.

Gebühren (Kosten)

Abschriften und Ausdrucke

  • Ausdruck oder unbeglaubigte Kopie: 10,00 Euro
  • amtlicher Ausdruck oder beglaubigte Kopie: 20,00 Euro

Elektronische Übermittlung anstelle eines Ausdrucks

  • unbeglaubigte Datei: 5,00 Euro
  • beglaubigte Datei: 10,00 Euro

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Amtsgericht Stendal.

Verfahrensablauf

  • Einen Ausdruck oder eine Abschrift aus dem Handelsregister beantragen Sie persönlich oder schriftlich (einfache Form) beim zuständigen Registergericht.
  • Erfolgt die Antragstellung schriftlich, erhalten Sie zunächst eine Zahlungsaufforderung.
  • Ist der Betrag beim betroffenen Amtsgericht gutgeschrieben, wird Ihnen das gewünschte Dokument zugesandt. Ausdrucke können Ihnen auch elektronisch übermittelt werden.

Die Dokumente werden als amtlicher Ausdruck gefertigt beziehungsweise beglaubigt, sofern Sie nicht ausdrücklich darauf verzichten.

Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe

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