Stadt Zerbst/Anhalt

Rathaus, Schloßfreiheit 12
39261 Zerbst/Anhalt

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Telefax: (0 39 23) 754-100

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Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Verwaltung:

Montag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-18:00 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-17:00 Uhr
Freitag 09:00-12:00 Uhr


Einwohnermeldeamt Annahmeschluss:

Dienstag 17:30 Uhr
Donnerstag 16:30 Uhr


Standesamt:

Montag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-17:30 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-16:30 Uhr



 

Bezeichnung:
Verlust eines oder beider amtlicher Kennzeichen melden
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

 

Als Halter/Eigentümer müssen Sie den Verlust bzw. die Beschädigung Ihres Kfz-Kennzeichens unverzüglich melden. Bei Verlust und Diebstahl muss eine Umkennzeichnung erfolgen.

Hinweis:
Sollten Sie noch alte Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) haben, ist der Umtausch in die Zulassungsbescheinigung I und II erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts (die Meldebescheinigung sollte nicht älter als 3 Monate sein),
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis,
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein),
  • eventuell verbliebenes amtliches Kennzeichen,
  • Anzeigebestätigung der Polizei,
  • bei Verlust schriftliche Erklärung ggf. Versicherung an Eides Statt,
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)

Gebühren (Kosten)

Über die Gebührenhöhe erteilt Ihnen die zuständige Zulassungsbehörde nähere Auskunft.

Zuständige Stelle

An die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Ihr Kfz angemeldet ist.

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