Stadt Zerbst/Anhalt

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39261 Zerbst/Anhalt

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E-Mail an die Verwaltung

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Verwaltung:

Montag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-18:00 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr &
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Freitag 09:00-12:00 Uhr


Einwohnermeldeamt Annahmeschluss:

Dienstag 17:30 Uhr
Donnerstag 16:30 Uhr


Standesamt:

Montag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-17:30 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-16:30 Uhr



 

Bezeichnung:
Hund anmelden
Beschreibung:

Teaser

Sie halten einen Hund? Dann müssen Sie diesen anmelden.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.

Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.

Voraussetzungen

  • Sie halten einen Hund

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
  • Kennnummer des Transponders
  • Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
  • Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
  • Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung

Gebühren (Kosten)

Vorführung eines Hundes bei der zuständigen Stelle zur Überprüfung der Kennzeichnung

Gebühr: EUR 10,00 - 50,00

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GebOST2012rahmen


Erteilung einer Bescheinigung über die Anmeldung eines Hundes

Gebühr: EUR 10,00 - 50,00

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GebOST2012rahmen

Fristen

Sie müssen Ihren Hund unverzüglich anmelden.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der der Hund gehalten werden soll.

Weitere Informationen

Ihr Hund muss durch einen Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden.

Sie müssen für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.

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