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Bezeichnung:
Längere tägliche Arbeitszeit beantragen
Beschreibung:

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Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen eine längere tägliche Arbeitszeit bewilligen lassen.

Allgemeine Informationen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen eine Ausnahmebewilligung für längere tägliche Arbeitszeiten bewilligen lassen.
 
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

Eine Abweichung von den Regelungen zur Arbeitszeit ist möglich für: 

  • kontinuierliche Schichtbetriebe
  • Bau- und Montagestellen 
  • Saison- und Kampagnenbetriebe

Für kontinuierliche Schichtbetriebe kann Ihnen eine längere tägliche Arbeitszeit bewilligt werden, um zusätzliche Freischichten zu erreichen. 

Bei Saison- und Kampagnenbetrieben können Ihnen für die Zeit der Saison oder Kampagne längere tägliche Arbeitszeiten bewilligt werden. Die Verlängerung der Arbeitszeit wird durch eine entsprechende Verkürzung zu anderen Zeiten ausgeglichen. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes sind sowohl bei kontinuierlichen Schichtbetrieben als auch bei Saison- und Kampagnenbetrieben tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden grundsätzlich nicht zulässig.

Für Bau- und Montagestellen kann ohne besondere Voraussetzungen eine längere tägliche Arbeitszeit über 8 Stunden hinaus bewilligt werden.

Sie haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung. 
 

Voraussetzungen

Sie können eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit Ihrer Arbeitnehmenden unter folgenden Voraussetzungen beantragen:

für einen kontinuierlichen Schichtbetrieb

  • wenn zusätzliche Freischichten erreicht werden.  Zusätzliche Freischichten liegen vor, wenn durch die Verlängerung der Arbeitszeit für die betroffenen Arbeitnehmer mehr freie zusammenhängende Tage zur Verfügung stehen als vorher.

für Bau- und Montagestellen

  • wenn der Einsatzort vom Wohnort der Arbeitnehmer weit entfernt ist und den Beschäftigten für die verlängerte Arbeitszeit auf der Bau- oder Montagestelle eine entsprechend längere Ruhezeit am Wohnort sichergestellt ist.

Für Ihren Saison- oder Kampagnebetrieb

  • wenn ein außergewöhnlicher Arbeitsanfall besteht, der nicht durch andere organisatorische Maßnahmen aufgefangen werden kann.         

Erforderliche Unterlagen

Für alle Betriebe:

  • Angaben zur Tätigkeit
  • Anzahl der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, für die eine Bewilligung erteilt werden soll
  • Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin im Betrieb mit Kontaktdaten
  • Gefährdungsbeurteilung (insbesondere auch im Hinblick auf psychische Belastungen durch längere Arbeitszeiten)
  • Stellungnahme des Betriebsarztes oder der Betriebsärztin
  • Stellungnahme des Betriebsrats (falls vorhanden)
  • Stellungnahme der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Zusätzlich bei kontinuierlichen Schichtbetrieben:

  • Dienst-/Schichtpläne, die belegen, dass durch die Arbeitszeitverlängerung zusätzliche Freischichten entstehen
  • Ablaufpläne für Tag- und Nachtschichten, aus denen insbesondere auch die Pausenmöglichkeiten ersichtlich sind

Zusätzlich bei Bau- und Montagestellen:

  • Angaben zu Art und Schwere der Arbeit
  • Gestaltung der Arbeitszeit
  • Entfernung zwischen Arbeitsort und Wohnort
  • Dauer der Ruhezeit am Wohnort

Zusätzlich bei Saison- und Kampagnebetrieben:

  • Angaben zur Saison beziehungsweise Kampagne
  • Gestaltung der Arbeitszeit
  • Zeitraum, in dem die Arbeitszeit verkürzt wird

Gebühren (Kosten)

Fristen

Antragsfrist: 4 Wochen

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

Verfahrensablauf

Sie können die Bewilligung für die Abweichungen zur täglichen Arbeitszeit schriftlich beantragen. Dafür führen Sie die folgenden Schritte durch:

  • Sie stellen einen formlosen Antrag.
  • Sie senden diesen an das Landesamt für Verbraucherschutz, einschließlich der erforderlichen Unterlagen.
  • Sind erforderliche Unterlagen beziehungsweise Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der zuständigen Stelle kontaktiert.
  • Das Landesamt für Verbraucherschutz prüft den Antrag.
  • Nach Abschluss der behördlichen Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid.
  • Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.

Die Entscheidung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen.

Im Rahmen dieser Entscheidung findet eine Abwägung zwischen den Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers statt.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

28.10.202206.11.2023
Aktuell gewählt: Zerbst/Anhalt (3926..)