Zerbster Wohngeldangelegenheiten jetzt beim Landkreis
Seit dem 01.06.2014 wird die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz für das Gebiet der Stadt Zerbst/Anhalt durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld erfolgen. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt alle wohngeldrelevanten Aufgaben von der Antragsbearbeitung und Bescheidung von Wohngeldleistungen bis zur Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren nicht mehr durch die Stadtverwaltung Zerbst/Anhalt erledigt werden. Einzelheiten werden in einer Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Zerbst/Anhalt und dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld geregelt.
Ausschlaggebend für die Aufgabenübertragung der seit dem Jahre 2010 wahrgenommenen städtischen Dienstleistung waren insbesondere verwaltungstechnische und organisatorische Gründe. Die Stadt Zerbst/Anhalt, als eine der kleinsten Wohngeldbehörden im Land Sachsen-Anhalt, hat seit der Übernahme der Wohngeldaufgaben aufgrund der Gemeindegebietsreform nahezu ein Drittel der Wohngeldfälle verloren. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld, der diese Aufgabe in größerem Maßstab mit mehreren Mitarbeitern erfüllt, kann die Aufgabe auch zukünftig wirtschaftlich und fachgerecht erfüllen.
Eine bürgernahe und effektive Bearbeitung der Zerbster Wohngeldanträge wird auch weiterhin erfolgen. Hierzu werden der gesamte Aktenbestand sowie die noch laufenden Genehmigungsverfahren an den Landkreis übergeben. Eine Antragsstellung wird im Bürgeramt des Landkreises in Zerbst/Anhalt und damit weiterhin am Wohnort ermöglicht. Dort liegen die Antragsformulare auf Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss) zeitnah bereit.
Hier können diese sowie ergänzende bzw. nachzureichende Unterlagen seit dem 01.06.2014 persönlich abgegeben werden:
Besucheradresse:
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Bürgeramt
Fritz-Brandt-Straße 16
39261 Zerbst/Anhalt
Tel. (03923) 702 -222/ 223/ 224
Fax: (03923) 70 2220
Öffnungszeiten:
Mo: 08:00 bis 18:00 Uhr
Die: 08:00 bis 18:00 Uhr
Mi: 08:00 bis 14:00 Uhr
Do: 08:00 bis 18:00 Uhr
Fr: 08:00 bis 14:00 Uhr
Die Sachbearbeitung in Wohngeldangelegenheiten findet am Dienstort des Landkreises statt: Am Flugplatz 1, 06366 Köthen (Anhalt)
Ansprechpartner in Fragen der Einzelfallbearbeitung (ab 01.06.2014)
Sachbearbeiterin Frau Paetrow Zimmer 159 Tel. 03 4 96 / 60 - 17 36 E-Mail: Anja.Paetrow@anhalt-bitterfeld.de |
Wohngeld-Widersprüche: Heimfälle LK ABI "A" bis "Z" Wohngeld-Einzelfallbearbeitung: "Q" und "R", "T" bis "Z" |
Sachbearbeiterin Frau Mayer Zimmer 161 Tel. 03 4 96 / 60 - 17 29 E-Mail: Simone.Mayer@anhalt-bitterfeld.de |
Wohngeld-Einzelfallbearbeitung: "A" bis "G" und "L" |
Sachbearbeiterin Frau Witzsche Zimmer 159 Tel. 03 4 96 / 60 - 17 28 E-Mail: Bianca.Witzsche@anhalt-bitterfeld.de |
Wohngeld-Einzelfallbearbeitung: K", "O", "P" und "S" |
Sachbearbeiterin Frau Frau Maahs Zimmer 161 Tel. 03 4 96 / 60 -17 27 E-Mail: ramona.maahs@anhalt-bitterfeld.de |
Wohngeld-Einzelfallbearbeitung: "H" bis "J", "M" und "N" |
Allgemeine Informationen zum Thema Wohngeld
Was ist Wohngeld?
Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Alle privaten Haushalte, deren Einkommen dafür nicht ausreicht, haben einen Rechtsanspruch auf Wohngeld, sofern die Voraussetzungen vorliegen und die Betroffenen vom Wohngeldbezug nicht ausgeschlossen sind (ausgeschlossen sind z. B. Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII)
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, die Höhe des Gesamteinkommens, die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.
Wohngeld kann nur erhalten, wer einen Antrag gestellt hat und die Voraussetzungen nachweist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monats, in dem Sie den Wohngeldantrag gestellt haben. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.
Rechtsgrundlage
Wohngeldgesetz (WOGG) sowie ergänzende Vorschriften
Nähere Infos
Weitere Informationen können bei den Wohngeldbehörden eingeholt werden oder sind im Internet abrufbar:
www.mlv.sachsen-anhalt.de/fachthemen/bauen-wohnen/wohngeld/
Formulare