Stadt Zerbst/Anhalt
Rathaus, Schloßfreiheit 12
39261 Zerbst/Anhalt
Telefon: (0 39 23) 754-0
Telefax: (0 39 23) 754-100
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Verwaltung:
Montag | 09:00-12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00-12:00 Uhr & |
14:00-18:00 Uhr | |
Donnerstag | 09:00-12:00 Uhr & |
14:00-17:00 Uhr | |
Freitag | 09:00-12:00 Uhr |
Einwohnermeldeamt Annahmeschluss:
Dienstag | 17:30 Uhr |
Donnerstag | 16:30 Uhr |
Standesamt:
Montag | 09:00-12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00-12:00 Uhr & |
14:00-17:30 Uhr | |
Donnerstag | 09:00-12:00 Uhr & |
14:00-16:30 Uhr |
Allgemeine Informationen
Für die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten oder Wassermotorräder zur nicht gewerbsmäßigen Nutzung, benötigen Sie neben einer Genehmigung für die Vermietung als Ganzes für jedes vermietetes Fahrzeug ein Bootszeugnis.
Das Bootszeugnis wird auf Antrag des Betreibers des Bootsverleihs erteilt. Das Bootszeugnis kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag)
- Fahrtauglichkeitsbescheinigung oder bei neuen Fahrzeugen eine gültige Konformitätserklärung
Fristen
Die Geltungsdauer des Bootszeugnisses ist unterschiedlich je nach Gültigkeit der Fahrtauglichkeitsbescheinigung oder Konformitätserklärung - längstens jedoch für zehn Jahre.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Referat Verkehrswesen.
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.