Stadt Zerbst/Anhalt

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39261 Zerbst/Anhalt

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Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Verwaltung:

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Donnerstag 09:00-12:00 Uhr &
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Einwohnermeldeamt Annahmeschluss:

Dienstag 17:30 Uhr
Donnerstag 16:30 Uhr


Standesamt:

Freitag nach Vereinbarung

 

 

Bezeichnung:
Auskunft aus der Kaufpreissammlung beantragen
Beschreibung:

Teaser

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erteilen die Gutachterausschüsse bei Nachweis des berechtigten Interesses.

Allgemeine Informationen

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte führen für ihre Zuständigkeitsbereiche eine Kaufpreissammlung. Die Kaufpreissammlung enthält unter anderem Informationen über Verträge vom Kauf und Tausch von Grundstücken, Grundstücksteilen und Rechten an Grundstücken.

Zur Führung der Kaufpreissammlung erhalten die Gutachterausschüsse vor allem von den beurkundenden Stellen (z. B. Notare) Grundstückskauf- und -tauschverträge und werten diese aus.

Aus der Kaufpreissammlung können u. a. Vergleichspreise bestimmt werden, die zur Ermittlung von Vergleichswerten im Vergleichswertverfahren herangezogen werden.

Die Kaufpreissammlung ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können Sie auf Antrag erhalten, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Voraussetzungen

Sie erhalten auf Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung, wenn Sie hierzu ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Die Berechtigung im Einzelfall richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften. Das berechtigte Interesse ist anzunehmen bei Antragstellung durch Behörden oder Sachverständigen für Grundstückswertermittlung. Die Kaufpreissammlung ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Erforderliche Unterlagen

Zum Nachweis des berechtigten Interesses legen Sie bitte entsprechende Unterlagen vor.

Gebühren (Kosten)

Die Auskunftserteilung aus der Kaufpreissammlung ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach landesrechtlichen Vorschriften und können bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses erfragt werden.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Antrags ab. Von der Antragstellung bis zum Versand der Auskunft können ein bis zwei Wochen vergehen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses nach.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an den Gutachterausschuss für Grundstückswerte.

Anträge / Formulare

  • Formulare: möglich, je nach Gutachterausschuss
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Auskunft aus der Kaufpreissammlung schriftlich bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses. Sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können, erhalten Sie, bei Vorliegen geeigneter Kauffälle, die beantragte Kaufpreisauskunft in anonymisierter Form ohne Angabe von Eigentümern oder anderen personenbezogenen Daten.

Weitere Informationen

keine

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Fachlich freigegeben am

29.10.2020
Aktuell gewählt: Zerbst/Anhalt (3926..)