Stadt Zerbst/Anhalt

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39261 Zerbst/Anhalt

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Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Verwaltung:

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Dienstag 09:00-12:00 Uhr &
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Einwohnermeldeamt Annahmeschluss:

Dienstag 17:30 Uhr
Donnerstag 16:30 Uhr


Standesamt:

Freitag nach Vereinbarung

 

 

Bezeichnung:
Betreuer bestellen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Vertretung für einen Volljährigen, der aus Krankheits- oder Altersgründen seine Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen kann und deshalb auf die Hilfe eines Betreuers angewiesen ist. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, einem hilfebedürftigen Erwachsenen einen Vertreter an die Seite zu stellen, der für ihn in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

Eine Betreuerin oder ein Betreuer wird als gesetzlicher Vertreter durch das Betreuungsgericht (Amtsgericht) bestellt.

Über diesen Link erhalten Sie weitere Informationen zum Thema.

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das örtlich zuständige Betreuungsgericht (Amtsgericht).

Unterstützung erhalten Sie bei der Betreuungsbehörde Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises oder auch bei den anerkannten Betreuungsvereinen.

Weitere Informationen

Informieren Sie Ihre Angehörigen darüber, dass Sie eine Betreuungsverfügung erstellt haben und wo sie sich befindet. Es ist empfehlenswert, wenn Sie eine Kopie oder einen Hinweis auf die Betreuungsverfügung möglichst ständig bei sich tragen (zum Beispiel bei den Ausweispapieren). Damit können auch Dritte im Ernstfall handeln. Über diesen Link können Sie sich eine Hinweiskarte zum Ausfüllen und Ausschneiden herunterladen (Format: PDF).

Das Justizministerium hat zum Betreuungsrecht die Broschüre "Betreuung und Vorsorge" herausgegeben. Die Broschüre können Sie sich über diesen Link als PDF-Datei herunterladen.

Unterstützende Institutionen

Unterstützung erhalten Sie auch bei den anerkannten Betreuungsvereinen. Diese finden Sie über die Homepage der Landesarbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine Sachsen-Anhalt e.V..

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