Stadt Zerbst/Anhalt

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Wahlergebnisse

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht für die Neuwahl des Bürgermeisters der Stadt Zerbst/Anhalt

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Am 12. April 2026 findet die Neuwahl des Bürgermeisters der Stadt Zerbst/Anhalt und

am 26. April 2026 die eventuelle Stichwahl statt.

Ohne eine große Zahl ehrenamtlicher Wahlhelfer wäre es nicht möglich, Wahlen durchzuführen. Ein Wahlehrenamt übernehmen zu können, ist daher für alle wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen eine ehrenvolle Aufgabe.

Voraussetzungen zur Übernahme eines Wahlehrenamtes:

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen

-       grundsätzlich für die Wahl wahlberechtigt sein,

-       am 12. April 2026 das 16. Lebensjahr vollendet haben,

-       die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Staatsangehörige der Europäischen Union sein,

-       seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz im Wahlgebiet der Stadt Zerbst/Anhalt oder einem der Ortsteile wohnen

-       und dürfen nicht aufgrund zivil- oder strafgerichtlicher Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Eine Ausübung des Ehrenamtes als Wahlhelferin oder Wahlhelfer ist nicht möglich, wenn für ein Wahlamt kandidiert wird oder man Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag ist.

Die Wahllokale sind von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Danach werden durch alle Mitglieder der Wahlvorstände die Stimmen ausgezählt und das Wahlergebnis festgestellt.

Zur Feststellung des Briefwahlergebnisses für die Bürgermeisterwahl 2026 ist die Einrichtung von Briefwahlvorständen erforderlich. Die Briefwahlvorstände haben die Aufgabe, die eingegangenen Wahlbriefe für die Wahl zuzulassen und daraufhin das Briefwahlergebnis zu ermitteln und festzustellen. Sie sind am Wahltag in der Zeit von 14:30 Uhr bis ca. 23:00 Uhr tätig.

Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit am Wahltag erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung. Wahlvorsteher und Schriftführer erhalten 50,00 €, alle weiteren Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten 40,00 €.

Des Weiteren erhalten Wahlhelfer, wenn sie außerhalb ihres Wahlbezirks tätig werden, die notwendigen Fahrtkosten nach dem Bundesreisekostengesetz erstattet.

Bitte unterstützen Sie uns bei der Durchführung dieser Wahl.

Bewerber für ein Wahlehrenamt können sich bis zum 19.12.2025 schriftlich beim

Wahlamt der Stadt Zerbst/Anhalt

Schloßfreiheit 12

39261 Zerbst/Anhalt

telefonisch unter der Rufnummer: (0 39 23) 754 154 oder per E-Mail an Astrid.Krueger@Stadt-Zerbst.de unter Angabe des Namens, des Vornamens, der Anschrift, des Geburtsdatums und der telefonischen Erreichbarkeit melden.

 

Anja Behr

Stadtwahlleiterin

© Gerit Berzau E-Mail

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