Stadt Zerbst/Anhalt

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Ausschreibung der Stelle eines hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)

Stellenausschreibung Stadt Zerbst/Anhalt

Ausschreibung der Stelle eines hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)

Auf der Grundlage des § 63 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) wird für die Bürgermeisterwahl in der Stadt Zerbst/Anhalt nachfolgende Stellenausschreibung bekanntgegeben.

Die hauptamtliche Stelle des Bürgermeisters (m/w/d) der Stadt Zerbst/Anhalt ist im Wege der Direktwahl neu zu besetzen.

Die Stadt Zerbst/Anhalt liegt in Sachsen-Anhalt und erstreckt sich auf einer Fläche von 467,6 km² von der Elbe bis zum Fläming. Die Einheitsgemeinde Stadt Zerbst/Anhalt hat 56 Ortsteile mit ca. 21.800 Einwohnern.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.stadt-zerbst.de.

Gemäß § 61 des KVG LSA wird der Bürgermeister (m/w/d) von den wahlberechtigten Bürgern der Stadt Zerbst/Anhalt für die Dauer von 7 Jahren gewählt. Sollte kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erreichen, findet unter den Bewerbern mit den meisten eine Stichwahl statt.

Die Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) findet am 12.04.2026, eine eventuelle Stichwahl am 26.04.2026 statt. Die Wahllokale sind von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Das Amt des Bürgermeisters (m/w/d) ist nach der Kommunalbesoldungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KomBesVO) in die Besoldungsgruppe B 3 eingestuft. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach §§ 6 und 7 der KomBesVO gewährt.

Wählbar zum Bürgermeister (m/w/d) sind gemäß § 62 Abs. 1 und 2 KVG LSA Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitglieds-staaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 21., aber noch nicht das

67. Lebensjahr vollendet haben. Die Bewerber müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind darüber hinaus auch nicht wählbar, wenn der Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.

Auf die Hinderungsgründe gemäß § 62 Abs. 2 KVG LSA wird hingewiesen.

Nach § 30 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) muss eine Bewerbung für die Wahl zum Bürgermeister (m/w/d) von mindestens ein Prozent der zur letzten allgemeinen Neuwahl der Vertretung Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein; § 21 Abs. 9 Sätze 5, 6, 8 und 9 KWG LSA gelten entsprechend. Jeder Wahlberechtigte darf nur eine Unterstützungsunterschrift abgeben.

Die Beibringung von Unterstützungsunterschriften entfällt,

-       wenn der Amtsinhaber sich erneut um das Amt des Bürgermeisters bewirbt;

-       für Bewerber, die durch eine Partei oder Wählergruppe gemäß § 21 Abs. 10

S. 1 KWG LSA unterstützt werden, wenn für den Bewerber (m/w/d) eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde;

-     für einen Bewerber, der gemäß § 30 Abs. 2 KWG LSA von mehreren Parteien oder Wählergruppen als gemeinsamer Bewerber benannt wird und für mindestens eine der beteiligten Parteien oder Wählergruppen die Voraussetzung nach § 21 Abs. 10 KWG LSA zutrifft.

Für die Einreichung der Bewerbung gelten die Bestimmungen des § 30 KWG LSA und die §§ 38 a und 39 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA).

Der Bewerbung sind beizufügen:

1.    die erforderliche Zahl an Unterstützungsunterschriften nach dem Muster der Anlage 6 KWO LSA, nebst Bescheinigung des Wahlrechts des Unterzeichners, sofern die Bewerbung von Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss. § 30 Abs. 4 Nrn. 1 – 4 KWO LSA gilt entsprechend,

2.    der Nachweis zu den Wahlrechtsvoraussetzungen des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 9 b KWO LSA und für Staatsangehörige anderer Mitglieds-staaten der Europäischen Union eine Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 8 b KWO LSA,

3.    eine Unterstützungserklärung für den Bewerber, der in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA aufgestellt worden ist. Die Niederschrift über die Mitglieder- oder Delegiertenversammlung (§ 30 Abs. 2 KWG LSA) nach dem Muster der

Anlage 10 KWO LSA ist der Erklärung beizufügen.

Die Einreichungsfrist für die Bewerbungen beginnt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung am 10.10.2025 und endet am 03. Februar 2026, 18:00 Uhr. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Die Rücknahme bereits eingereichter Bewerbungsunterlagen kann nur bis zur Zulassung der Bewerbungen schriftlich gegenüber der Wahlleiterin erklärt werden.

Die Bewerbungen sind während der Einreichungsfrist schriftlich unter dem Kennwort:

Bürgermeisterwahl Stadt Zerbst/Anhalt 2026 in einem verschlossenen Umschlag an folgende Anschrift zu richten:

Stadt Zerbst/Anhalt

Stadtwahlleiterin

Anja Behr

Schloßfreiheit 12

39261 Zerbst/Anhalt

Die Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:

-       Familienname, Vornamen;

-       Geburtsdatum;

-       Beruf oder Stand;

-       Postleitzahl und Wohnort (Hauptwohnung)

Die den Bewerbungsunterlagen zwingend beizufügenden Formblätter sind ab dem … zu den bekannten Dienstzeiten im Rathaus, Schloßfreiheit 12, Wahlbüro, Zimmer 1.17 Frau Krüger oder online unter www.stadt-zerbst.de erhältlich. Eine Terminabsprache und vorherige Anmeldung unter der Rufnummer: 03923 754-154 oder per E-Mail: astrid.krueger@stadt-zerbst.de, wird empfohlen.

 

Andreas Dittmann

Bürgermeister

 

im Original unterschrieben

09.10.2025

© Gerit Berzau E-Mail

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