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Öffentliche Bekanntmachung für die Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) der Stadt Zerbst/Anhalt am 12. April 2026

Öffentliche Bekanntmachung

für die Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) der Stadt Zerbst/Anhalt am 12. April 2026

 

Der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt hat in seiner Sitzung am 24. September 2025

gemäß § 5 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA)

den Wahltag und die Wahlzeit für die Neuwahl des Bürgermeisters (m/w/d) bestimmt.

 

Gemäß § 6 Abs. 2 KWG LSA mache ich hierzu bekannt, dass die Neuwahl des/der

Bürgermeisters/in der Stadt Zerbst/Anhalt am

 

                                    Sonntag, dem 12. April 2026

                                    und eine eventuell notwendige Stichwahl

                                    am Sonntag, dem 26. April 2026

                                    jeweils in der Zeit von 8:00 – 18:00 Uhr

 

stattfindet.

Wahlberechtigt zur Bürgermeisterwahl sind alle Einwohner, die Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens drei Monate vor dem Wahltermin im Gebiet der Stadt Zerbst/Anhalt wohnen und ihr Wahlrecht nicht nach § 23 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) verloren haben.

Zerbst/Anhalt, 25. September 2025

 

Behr

Stadtwahlleiterin

im Original unterschrieben

 

 

25.09.2025

© Gerit Berzau E-Mail

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