Öffentliche Bekanntmachung für die Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) der Stadt Zerbst/Anhalt am 12. April 2026
Öffentliche Bekanntmachung
für die Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) der Stadt Zerbst/Anhalt am 12. April 2026
Der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt hat in seiner Sitzung am 24. September 2025
gemäß § 5 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA)
den Wahltag und die Wahlzeit für die Neuwahl des Bürgermeisters (m/w/d) bestimmt.
Gemäß § 6 Abs. 2 KWG LSA mache ich hierzu bekannt, dass die Neuwahl des/der
Bürgermeisters/in der Stadt Zerbst/Anhalt am
Sonntag, dem 12. April 2026
und eine eventuell notwendige Stichwahl
am Sonntag, dem 26. April 2026
jeweils in der Zeit von 8:00 – 18:00 Uhr
stattfindet.
Wahlberechtigt zur Bürgermeisterwahl sind alle Einwohner, die Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens drei Monate vor dem Wahltermin im Gebiet der Stadt Zerbst/Anhalt wohnen und ihr Wahlrecht nicht nach § 23 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) verloren haben.
Zerbst/Anhalt, 25. September 2025
Behr
Stadtwahlleiterin
im Original unterschrieben