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Informationen zur Vollstreckung des Rundfunkbeitrages

Rundfunkbeitrag

Änderung bei der Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen ab 01.01.2026

Aufgrund der Gesetzesänderung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum 01.01.2026 wird der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) künftig selbst für die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge zuständig sein.

Das bedeutet für Sie:

  • Ab dem 01.09.2025 stellt der MDR keine neuen Vollstreckungsersuchen mehr an die kommunalen Vollstreckungsbehörden in Sachsen-Anhalt.
  • Ab dem 01.01.2026 ist ausschließlich der Mitteldeutsche Rundfunk Ansprechpartner für offene Forderungen.

Bei bestehenden Ratenzahlungsvereinbarungen:

  • Ratenzahlungen leisten Sie bitte ab dem 01.01.2026 direkt an das MDR:

    Bitte beachten Sie hierbei die neue Bankverbindung:

    Mitteldeutscher Rundfunk
    IBAN: DE24 8205 0000 3012 3456 78 (Landesbank Hessen-Thüringen)

  • Bitte geben Sie künftig bei allen Zahlungen Ihre Beitragsnummer an.

Bei Fragen zu Ratenzahlungen oder offenen Forderungen wenden Sie sich ab dem 01.01.2026 direkt an den Zentralen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Die Umstellung des Gesetzgebers soll die Kommunen entlasten und die Bearbeitung zentralisieren.

 

15.08.2025

© Christian Neuling E-Mail

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