Stadt Zerbst/Anhalt
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Darum Zerbst/Anhalt!
Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses zur Kommunalwahl 2024
Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses und Namen der gewählten Bewerber
der Kommunalwahl in Sachsen-Anhalt am 09.06.2024
(§ 69 Abs. 6 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt)
Der Wahlausschuss der Stadt Zerbst/Anhalt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.06.2024 das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet der Stadt Zerbst/Anhalt ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:
Zahl der Wahlberechtigten | 18.473 |
Zahl der Wählerinnen und Wähler | 10.948 |
Zahl der gültigen Stimmzettel | 10.766 |
Zahl der ungültigen Stimmzettel | 182 |
Wahlbeteiligung | 59,26 % |
Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahlen gemäß § 50 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, jede Partei oder Wählergruppe, die einen Wahlvorschlag eingereicht hat, und der für das Wahlgebiet zuständige Wahlleiter sowie die für das Wahlgebiet zuständige Kommunalaufsichtsbehörde Wahlgebietes bei der Stadtwahlleiterin der Stadt Zerbst/Anhalt, Schloßfreiheit 12,39261 Zerbst/Anhalt, binnen zwei Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich oder mündlich als Erklärung zur Niederschrift einlegen.
Im Anhang finden Sie die öffentliche Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse für die Kommunalwahl der Stadt Zerbst/Anhalt.
Zerbst/Anhalt, 13.06.2024
Johannes Stadtwahlleiterin
Im Original unterzeichnet und gesiegelt