Stadt Zerbst/Anhalt
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39261 Zerbst/Anhalt
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Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Verwaltung:
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Dienstag | 09:00-12:00 Uhr & |
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Donnerstag | 09:00-12:00 Uhr & |
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Einwohnermeldeamt Annahmeschluss:
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Standesamt:
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Teaser
Die Zuzahlungen für Medikamente, Heilmittel und Anwendungen dürfen nicht mehr als zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens betragen.
Allgemeine Informationen
Für Medikamente, Heilmittel und Anwendungen, die verschrieben werden, müssen Zuzahlungen geleistet werden. Krankenversicherte müssen aber nicht mehr als zwei Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens hinzuzahlen.
Für chronisch kranke Menschen liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens.
Zum Bruttoeinkommen zählen alle Einkünfte, mit denen Versicherte ihren Lebensunterhalt finanzieren - zum Beispiel:
- Gehalt
- Renten oder Versorgungsbezüge,
- Kapital-Zinsen
- Mieteinnahmen
Bei der Berechnung der Belastungsgrenze werden die jährlichen Bruttoeinnahmen aller im Haushalt lebenden Angehörigen berücksichtigt. Das können Ehegatten, Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz oder familienversicherte Kinder sein.
Für Familien verringert sich die Belastungsgrenze durch die Kinderfreibeträge und gegebenenfalls den Freibetrag für den Ehepartner.
Bei Beziehern von Sozialhilfe gilt der Regelsatz des Haushaltsvorstands als Berechnungsgrundlage für die Belastungsgrenze, weshalb die Freibeträge nicht veranschlagt werden können.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind grundsätzlich von Zuzahlungen befreit. Ausnahme: Zuzahlung bei Fahrkosten.
Gebühren (Kosten)
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen gegebenenfalls Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.