Stadt Zerbst/Anhalt
Rathaus, Schloßfreiheit 12
39261 Zerbst/Anhalt
Telefon: (0 39 23) 754-0
Telefax: (0 39 23) 754-100
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Verwaltung:
Montag | 09:00-12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00-12:00 Uhr & |
14:00-18:00 Uhr | |
Donnerstag | 09:00-12:00 Uhr & |
14:00-17:00 Uhr | |
Freitag | 09:00-12:00 Uhr |
Einwohnermeldeamt Annahmeschluss:
Dienstag | 17:30 Uhr |
Donnerstag | 16:30 Uhr |
Standesamt:
Montag | 09:00-12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00-12:00 Uhr & |
14:00-17:30 Uhr | |
Donnerstag | 09:00-12:00 Uhr & |
14:00-16:30 Uhr |
Teaser
Sie möchten Ihr Studium in Sachsen-Anhalt fortsetzen? Informieren Sie sich hier über die Anrechnung und Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistung.
Allgemeine Informationen
Dank der Hochschulreform ist ein Vergleich von Hochschulleistungen vereinfacht worden. Seit dem Bologna-Prozess können Sie Ihr Studium mit einem Bachelor bzw. einem Master abschließen.
Sie sammeln mit jedem erfolgreich abgeschlossenen Abschnitt Ihres Studiums sogenannte Credit-Points. Diese Credit-Points, auch Leistungspunkte genannt, werden je nach Arbeitsaufwand vergeben. Sie erhalten diese Credit-Points, wenn Sie die jeweilige Prüfung bestanden haben.
Diese Regelung gilt EU-weit.
Wenn Sie eine Zwischenprüfung an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgelegt haben, dürfen Sie Ihr Studium in Sachsen-Anhalt grundsätzlich fortsetzen. Darüber entscheidet die Hochschule, an der Sie weiter studieren möchten.
Wenn Sie bereits ein einen Hochschulabschluss (auch aus der DDR) haben, dürfen Sie ohne weiteres ein Studium aufnehmen.
Voraussetzungen
Sie müssen Ihre bisherigen Studienzeiten und -leistungen nachweisen können.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Anerkennung einer Studienleistung
- Nachweise zur erbrachten Leistung
- Beschreibung der bisherigen Studieninhalte
Gebühren (Kosten)
Keine.
Fristen
Keine.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Hochschule.
Verfahrensablauf
In der Regel müssen Sie für die Anerkennung einen Antrag bei der Hochschule stellen, bei der Sie zukünftig studieren möchten. Diese prüft dann, ob die Inhalte Ihres vorherigen Studiums mit den Inhalten des zukünftigen gleichwertig sind. Wenn die Inhalte zu stark voneinander abweichen, kann die neue Hochschule die Anerkennung verweigern.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.