Stadt Zerbst/Anhalt

Rathaus, Schloßfreiheit 12
39261 Zerbst/Anhalt

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Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Verwaltung:

Montag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-18:00 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-17:00 Uhr
Freitag 09:00-12:00 Uhr


Einwohnermeldeamt Annahmeschluss:

Dienstag 17:30 Uhr
Donnerstag 16:30 Uhr


Standesamt:

Montag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-17:30 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-16:30 Uhr



 

Bezeichnung:
Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen im Handwerk anzeigen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz ein zulassungspflichtiges Handwerk in Deutschland vorübergehend und gelegentlich ausüben wollen, ohne hier eine Niederlassung zu betreiben, müssen Sie dies anzeigen.

Voraussetzung

  • Sie sind im Heimatstaat zur Ausübung vergleichbarer Tätigkeiten rechtmäßig niedergelassen.

Das Handwerk darf sofort nach der Anzeige ausgeübt werden.

Ausnahme: die Berufe

  • Schornsteinfeger
  • Augenoptiker
  • Hörgeräteakustiker
  • Orthopädietechniker
  • Orthopädieschumacher
  • Zahntechniker

dürfen erst ausgeübt werden, wenn Sie von der Handwerkskammer folgendes erhalten haben:

  • Bestätigung, dass die Berufsqualifikation ausreicht oder
  • Bescheid, dass die Berufsqualifikation nicht geprüft wird.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Handwerkskammer, die für den Ort der ersten Dienstleistungserbringung zuständig ist.

Aktuell gewählt: Zerbst/Anhalt (3926..)