Stadt Zerbst/Anhalt
Rathaus, Schloßfreiheit 12
39261 Zerbst/Anhalt
Telefon: (0 39 23) 754-0
Telefax: (0 39 23) 754-100
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Verwaltung:
Montag | 09:00-12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00-12:00 Uhr & |
14:00-18:00 Uhr | |
Donnerstag | 09:00-12:00 Uhr & |
14:00-17:00 Uhr | |
Freitag | 09:00-12:00 Uhr |
Einwohnermeldeamt Annahmeschluss:
Dienstag | 17:30 Uhr |
Donnerstag | 16:30 Uhr |
Standesamt:
Montag | 09:00-12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00-12:00 Uhr & |
14:00-17:30 Uhr | |
Donnerstag | 09:00-12:00 Uhr & |
14:00-16:30 Uhr |
Teaser
Wenn Sie sich einen Fischereischein ausstellen lassen, müssen Sie zusätzlich zur Gebühr die Fischereiabgabe entrichten.
Allgemeine Informationen
Die Fischereiabgabe müssen Sie zusammen mit der Gebühr für den Fischereischein zahlen. Sie wird für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege verwendet.
Voraussetzungen
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Fischereischeins.
Erforderliche Unterlagen
Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen für die Ausstellung eines Fischereischeins.
Gebühren (Kosten)
Für Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 5 Jahre pro Jahr
Abgabe: EUR 6,00
Für Jugendfischereischeine und Sonderfischereischeine pro Jahr
Abgabe: EUR 1,00
Für Fischereischeine auf Lebenszeit
Abgabe: EUR 125,00
Zuständige Stelle
Zuständig sind die unteren Fischereibehörden.
Verfahrensablauf
Bitte beachten Sie den Verfahrensablauf für die Ausstellung eines Fischereischeins.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.