Stadt Zerbst/Anhalt

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39261 Zerbst/Anhalt

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Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Verwaltung:

Montag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr &
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Donnerstag 09:00-12:00 Uhr &
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Freitag 09:00-12:00 Uhr


Einwohnermeldeamt Annahmeschluss:

Dienstag 17:30 Uhr
Donnerstag 16:30 Uhr

 

 

 

Bezeichnung:
Laufbahnbefähigung „Archivdienst, Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt“ aus dem Ausland beantragen
Beschreibung:

Teaser

Sie haben ein Geschichtsstudium und ein verwaltungsinternes Studium im Ausland abgeschlossen und möchten in Sachsen-Anhalt eine Laufbahnbefähigung erhalten? Informieren Sie sich hier.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Mastergrad oder gleichwertigen Abschluss auf folgenden Gebieten im Ausland erworben haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Laufbahnbefähigung „Archivdienst, Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt“ beantragen:

  • Geschichtswissenschaften,
  • Rechtswissenschaften oder
  • Informationswissenschaften
  • oder eine andere geeignete Fachrichtung

Mit der Laufbahnbefähigung können Sie in ein Beamtenverhältnis eingestellt werden.

Voraussetzungen

  • Mastergrad oder gleichwertiger Studienabschluss der Geschichte, Rechtswissenschaft, Informationswissenschaft oder anderer geeigneter Fachrichtungen,
  • anschließendes verwaltungsinternes Studium, das dem Vorbereitungsdienst mit archivarischer Staatsprüfung vergleichbar ist
  • Kenntnisse einer modernen Fremdsprache mindestens auf dem Niveau B 2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen und Grundkenntnisse der lateinischen Sprache

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
  • Angabe Ihres gegenwärtigen Wohnortes
  • tabellarische Aufstellung Ihrer absolvierten Studiengänge und ausgeübten einschlägigen Erwerbstätigkeiten
  • im Ausland erworbene Studiennachweise
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind oder sein könnten
  • Erklärung, ob und bei welcher Stelle Sie bereits einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt haben,
  • Gegebenenfalls Bescheid über die Feststellung

Sollten weitere Unterlagen erforderlich sein, wird sich die zuständige Stelle mit Ihnen in Verbindung setzen.

Alle Unterlagen sind in der Regel in deutscher Sprache im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen. Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, benötigen Sie eventuell zusätzlich eine Übersetzung von einem öffentlich bestellten (beeidigten) Übersetzer. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Gebühren (Kosten)

Bis zu EUR 600,00.

Soweit die Anerkennung von der Absolvierung von Anpassungslehrgängen oder Leistungskontrollen abhängig gemacht wird, können weitere Kosten entstehen. Informationen hierzu erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

Fristen

Keine.

Rechtsbehelf

Sofern Sie mit der Entscheidung der zuständigen Stelle nicht einverstanden sind, stehen Ihnen die Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung frei (Widerspruchsverfahren, Klageverfahren). Die genauen Details entnehmen Sie bitte jeweils den Bescheiden der zuständigen Stelle.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Ministerium für Inneres und Sport.

Verfahrensablauf

Die zuständige Stelle überprüft auf Grundlage Ihrer eingereichten Unterlagen, ob und in welchem Umfang Ihre ausländische Qualifikation den deutschen Qualifikationsanforderungen für die Laufbahn entspricht, zum Beispiel anhand von Inhalt und Dauer der Ausbildung, einschlägiger Berufserfahrung oder weiteren Qualifikationen.

Innerhalb von 3 Monaten nach Einreichen der vollständigen Unterlagen wird Ihnen von der zuständigen Stelle schriftlich mitgeteilt, ob

  • eine Anerkennung erfolgt,
  • Defizite in der Qualifikation vorliegen und daher vor der Anerkennung
  • Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind oder
  • eine Anerkennung nicht erfolgen kann.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport

Fachlich freigegeben am

04.03.2021
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