Stadt Zerbst/Anhalt

Rathaus, Schloßfreiheit 12
39261 Zerbst/Anhalt

Telefon: (0 39 23) 754-0
Telefax: (0 39 23) 754-100

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Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Verwaltung:

Montag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-18:00 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-17:00 Uhr
Freitag 09:00-12:00 Uhr


Einwohnermeldeamt Annahmeschluss:

Dienstag 17:30 Uhr
Donnerstag 16:30 Uhr


Standesamt:

Montag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-17:30 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-16:30 Uhr



 

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Leistungen
Rentenabfindung für Hinterbliebene in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Wiederheirat beantragen
Rentenauskunft von der Landwirtschaftlichen Alterskasse anfordern
Renteninformation erhalten oder anfordern
Rentenversicherungskonto klären
Sich über den Versicherungsverlauf bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse informieren
Sterbegeld für Hinterbliebene aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten
Sterbegeld von der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten
Überführungskosten für Verstorbene in der gesetzlichen Unfallversicherung zurückerhalten
Übergangsgeld für Rentenversicherte beantragen
Unterstützung für den Wiedereinstieg ins Berufsleben beantragen
Versicherungs- und Beitragspflicht zur Rentenversicherung von Gewerbetreibenden in Handwerksbetrieben beantragen
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung als selbstständig tätige Person beantragen
Vorzeitige Altersrente für Ehegatten von der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen
Vorzeitige Altersrente für langjährige Versicherte von der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen
Waisenrente von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten
Waisenrente von der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen
Waisenrente von der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten
Witwen- oder Witwerrente für frühere Ehegatten von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten
Witwen- oder Witwerrente von der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen
Witwen- und Witwerrente für frühere Ehepartnerinnen oder -partner von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten
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