Stadt Zerbst/Anhalt

Rathaus, Schloßfreiheit 12
39261 Zerbst/Anhalt

Telefon: (0 39 23) 754-0
Telefax: (0 39 23) 754-100

E-Mail an die Verwaltung

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Verwaltung:

Montag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-18:00 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-17:00 Uhr
Freitag 09:00-12:00 Uhr


Einwohnermeldeamt Annahmeschluss:

Dienstag 17:30 Uhr
Donnerstag 16:30 Uhr


Standesamt:

Montag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-17:30 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-16:30 Uhr



 

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Leistungen
Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über die Absicht der Bestellung eines Geschäftsleiters oder die Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung informieren
Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über die Bestellung eines Mitglieds und stellvertretender Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans informieren
Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über neue, veränderte oder beendete Unternehmensbeteiligungen von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten informieren
Die Überlassung von Beschäftigten melden
Eine sachkundige Person nach dem Arzneimittelgesetz anzeigen
Eingetragenes Ausbildungsverhältnis im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG löschen
Eintrag im Vermittlungsregister übermitteln
Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG ändern
Ergebnis einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung beantragen
Erstmalige Beschäftigung von Personen in Heimarbeit melden
Freiwillige Versicherung oder Zusatzversicherung bei der gesetzlichen Unfallversicherung beantragen, ändern oder kündigen
Freiwillige Versicherung und freiwillige Zusatzversicherung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung beantragen
Halbjährige Übermittlung der Beschäftigung von Personen in Heimarbeit durchführen
Heimarbeit, für die besondere Vorschriften des Gefahrenschutzes gelten, anzeigen
Informationsbeauftragte für Pharmazieunternehmen anzeigen
Jahresmeldung für Künstlersozialabgabe abgeben
Kontostand Ihres Unternehmens bei der Künstlersozialkasse erfragen
Kurzfristige Mobilität von Unternehmensangehörigen zum Zweck der Erwerbstätigkeit mitteilen (unternehmensinterner Transfer)
Lohnsummen an den Unfallversicherungsträger melden
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