Stadt Zerbst/Anhalt

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Bezeichnung:
Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) beantragen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie eine wirtschaftliche Tätigkeit beginnen, wird Ihnen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) mitgeteilt.

Allgemeine Informationen

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt in Zukunft jedem wirtschaftlich Tätigen neben der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) zusätzlich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zu.

Finanzbehörden sind somit in der Lage, wirtschaftlich tätige Rechtssubjekte mit den jeweils handelnden natürlichen Personen richtig zuordnen zu können.

Die W-IdNr. wird aus den Buchstaben 'DE' und 9 Ziffern bestehen und damit in ihrer Form der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) entsprechen.

Das BZSt wird eine W-IdNr. auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und Ihnen mitteilen, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen.

Hinweis:
Die W-IdNr. wird derzeit noch nicht erteilt. Rechtzeitig vor der Einführung werden Ihnen Informationen zur Verfügung gestellt.
 

Voraussetzungen

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird vergeben an:

  • natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind
  • juristische Personen
  • Personenvereinigungen

Erforderliche Unterlagen

keine

Gebühren (Kosten)

keine

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

keine

Rechtsbehelf

keine

Anträge / Formulare

  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Das Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) wird eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und diese dem wirtschaftlich Tätigen mitteilen, ohne dass ein Antrag erforderlich ist.
 

Verfahrensablauf

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wird eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und Ihnen mitteilen, Sie müssen selbst keinen Antrag stellen.

Hinweis:
Die W-IdNr. wird derzeit noch nicht erteilt. Rechtzeitig vor der Einführung werden weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden.
 

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

31.05.2021

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr) Mitteilung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

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