Stadt Zerbst/Anhalt

Rathaus, Schloßfreiheit 12
39261 Zerbst/Anhalt

Telefon: (0 39 23) 754-0
Telefax: (0 39 23) 754-100

E-Mail an die Verwaltung

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Verwaltung:

Montag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-18:00 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-17:00 Uhr
Freitag 09:00-12:00 Uhr


Einwohnermeldeamt Annahmeschluss:

Dienstag 17:30 Uhr
Donnerstag 16:30 Uhr


Standesamt:

Montag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-17:30 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-16:30 Uhr



 

121 - 140 / 147
Leistungen
Verbindliche Zolltarifauskunft erhalten
Vereinfachtes Verfahren zur Ermäßigung oder Freistellung vom Steuerabzug für Rechteüberlassungen nach § 50a Absatz 1 Nummer 3 EStG (Kontrollmeldeverfahren § 50d Absatz 5 EStG)
Vereinfachungen bei der Ermittlung des Zollwertes beantragen
Vergünstigte Zollabgaben für Warenimporte im Rahmen der Endverwendung beantragen
Vergütung der in anderen EU-Mitgliedstaaten gezahlten Vorsteuer beantragen
Vergütung der in Deutschland von Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten gezahlten Vorsteuer beantragen
Vergütung der in Deutschland von Unternehmern aus Nicht-EU-Staaten gezahlten Umsatzsteuer beantragen
Verlagerung der elektronischen Buchführung ins Ausland bei der Zollverwaltung beantragen
Verständigungs- und Schiedsverfahren nach der EU-Schiedskommission beantragen
Verständigungsverfahren nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) beantragen
Verwendung von besonderen Verschlüssen beantragen
Vollstreckungsaufschub beantragen
Vorabverständigungsverfahren bei grenzüberschreitenden Sachverhalten beantragen
Wahlrecht für außerhalb der Europäischen Union (EU) ansässige Unternehmer, innerhalb der EU erzielte bestimmte Umsätze im Besteuerungsverfahren VAT on e-Services (ECOM) zentral zu erklären und zu versteuern
Wahlrecht für Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland zur Besteuerung von Waren im One-Stop-Shop (OSS) beantragen
Wahlrecht für Unternehmen mit Sitz in der EU zur Besteuerung von Waren im Mini-One-Stop-Shop (M1SS) beantragen
Wahlrecht für Unternehmen mit Sitz in der EU zur Besteuerung von Waren im One-Stop-Shop (OSS) beantragen
Wahlrecht zur Besteuerung von Waren mit einem Sachwert von bis zu EUR 150 im Import-One-Stop-Shop (IOSS) beantragen
Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) beantragen
Zahlungsaufschub für Importzölle beantragen
< 1 2 3 4 5 6 7 8 >