Stadt Zerbst/Anhalt
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39261 Zerbst/Anhalt
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Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Verwaltung:
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Dienstag | 09:00-12:00 Uhr & |
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Donnerstag | 09:00-12:00 Uhr & |
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Einwohnermeldeamt Annahmeschluss:
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Teaser
Wenn Sie für ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe eine Förderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, können Sie die Mittel bei Projektstart anfordern.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe durchführen und dafür finanzielle Unterstützung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, können Sie die Mittel bei Projektstart anfordern.
Voraussetzungen
- Sie haben einen gültigen Zuwendungsbescheid für das betreffende Vorhaben.
- Erklärung über Rechtsmittelverzicht gegen den Zuwendungsbescheid muss vorliegen, sonst muss eine Frist von 4 Wochen abgewartet werden, bis Auszahlungen vorgenommen werden können
- Die Laufzeit des Vorhabens muss begonnen haben.
- Für Mittelanforderungen, die nach Ablauf der Laufzeit eingehen, besteht kein Rechtsanspruch auf Auszahlung mehr
Erforderliche Unterlagen
- Formular zur Mittelanforderung
- Gegebenenfalls Anlagen / Nachweise zur Mittelanforderung
Gebühren (Kosten)
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
Es gibt keine gesetzlichen Fristen. Mittelanforderungen müssen jedoch innerhalb der Projektlaufzeit gestellt werden.
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Verfahrensablauf
Sie können die Mittel online, per E-Mail oder per Post beim BMZ anfordern.
Mittel online anfordern:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf und füllen Sie ihn aus. Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
- Das BMZ gibt die Mittel frei und ordnet bei der Bundeskasse die Auszahlung an.
- Die Bundeskasse zahlt die Mittel aus.
Mittel per E-Mail oder per Post anfordern:
- Sie senden Ihren ausgefüllten Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder per Post an das BMZ.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
- Das BMZ gibt die Mittel frei und ordnet bei der Bundeskasse die Auszahlung an.
- Die Bundeskasse zahlt die Mittel aus.
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Fachlich freigegeben am
Urheber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) – Referat 502 Krisenbewältigung, Übergangshilfe, Wiederaufbau, Infrastruktur im Krisenkontext
Strukturbildende Übergangshilfe aus dem KWI-Titel Festsetzung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.