Stadt Zerbst/Anhalt

Rathaus, Schloßfreiheit 12
39261 Zerbst/Anhalt

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Telefax: (0 39 23) 754-100

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Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Verwaltung:

 

Montag09:00-12:00 Uhr
Dienstag09:00-12:00 Uhr &
 14:00-18:00 Uhr
Donnerstag09:00-12:00 Uhr &
 14:00-17:00 Uhr
Freitag09:00-12:00 Uhr

 

Einwohnermeldeamt Annahmeschluss:

 

Dienstag17:30 Uhr
Donnerstag16:30 Uhr


Standesamt:

 

Freitagnach Vereinbarung

 

Bezeichnung:
Anerkennung als Prüfingenieur für Baustatik beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Prüfingenieur/in für Standsicherheit ist, wer als solcher von der obersten Bauaufsichtsbehörde
anerkannt wird. Andere Personen dürfen diese Bezeichnung nicht führen.
Um als Prüfingenieur für Standsicherheit anerkannt zu werden, muss sich der Bewerber einer umfangreichen Prüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten unterziehen. Die Voraussetzungen um überhaupt zu dieser Prüfung zugelassen zu werden sind folgende:

  • mindestens 10-jährige Erfahrung im Aufstellen von Standsicherheitsnachweisen
  • mindestens 1-jährige Erfahrung in technischer Bauleitung und Objektüberwachung
  • mindestens 2-jährige, eigenverantwortliche (d.h. selbständige) Tätigkeit als Tragwerksplaner,
    oder
  • Tätigkeit als hauptberuflicher Hochschullehrer (Professor)
     

Sie müssen zudem nachweisen, dass Sie Bauvorhaben von hohem Schwierigkeitsgrad bearbeitet haben. Die Anerkennung eines Prüfingenieurs für Standsicherheit erfolgt für eine oder auch mehrere der Fachrichtungen

  • Massivbau,
  • Metallbau und
  • Holzbau.

Zuständige Stelle

Ministerium für Infrastruktur und Digitales

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