Stadt Zerbst/Anhalt
Rathaus, Schloßfreiheit 12
39261 Zerbst/Anhalt
Telefon: (0 39 23) 754-0
Telefax: (0 39 23) 754-100
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Verwaltung:
Montag | 09:00-12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00-12:00 Uhr & |
14:00-18:00 Uhr | |
Donnerstag | 09:00-12:00 Uhr & |
14:00-17:00 Uhr | |
Freitag | 09:00-12:00 Uhr |
Einwohnermeldeamt Annahmeschluss:
Dienstag | 17:30 Uhr |
Donnerstag | 16:30 Uhr |
Standesamt:
Freitag | nach Vereinbarung |
Teaser
Haben Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren? Ein Ersatzzeugnis erhalten Sie bei der Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat.
Allgemeine Informationen
Haben Sie Ihr Abschluss- oder Abgangszeugnis von einer Schule verloren, können Sie sich bis zu 45 Jahre nach Ausstellung des Zeugnisses an Ihre Schule wenden, um ein Ersatzzeugnis zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Für die Ausstellung von Ersatzzeugnissen sind bestimmte Unterlagen notwendig:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Gebühren (Kosten)
keine
Bearbeitungsdauer
circa 2 Wochen
Zuständige Stelle
An die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat.
Gibt es Ihre Schule nicht mehr, so müssen Sie sich an das Schulverwaltungsamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises wenden.
Hinweis: Die Schulen bewahren Unterlagen immer nur eine gewisse Zeit auf, aus Platzkapazitäten werden dann die Zeugnisse an das Schulverwaltungsamt der Stadt oder des Landkreises in das dafür existierende Archiv gegeben.
Verfahrensablauf
Um ein Ersatzzeugnis zu beantragen wenden Sie sich an die entsprechende Schule und vereinbaren einen Termin im Schulsekretariat.
- Sie stellen sich im Termin persönlich bei der Schule vor und beantragen die Erstellung eines Ersatzzeugnisses.
- Ist das Zeugnis noch in der Schule, erstellt Ihnen die Schule ein Ersatzzeugnis.
Rechtsgrundlage
Aufnahme an weiterführenden Schulen
Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (Oberstufenverordnung)
Zeugnisse und Bescheinigungen der allgemeinbildenden Schulen
Leistungsbewertung und Beurteilung an der Grundschule und im Primarbereich an Förderschulen
Leistungsbewertung und Beurteilung an berufsbildenden Schulen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.