Stadt Zerbst/Anhalt

Rathaus, Schloßfreiheit 12
39261 Zerbst/Anhalt

Telefon: (0 39 23) 754-0
Telefax: (0 39 23) 754-100

E-Mail an die Verwaltung

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Verwaltung:

 

Montag09:00-12:00 Uhr
Dienstag09:00-12:00 Uhr &
 14:00-18:00 Uhr
Donnerstag09:00-12:00 Uhr &
 14:00-17:00 Uhr
Freitag09:00-12:00 Uhr

 

Einwohnermeldeamt Annahmeschluss:

 

Dienstag17:30 Uhr
Donnerstag16:30 Uhr


Standesamt:

 

Freitagnach Vereinbarung

 

Bezeichnung:
Fahrerlaubnis - Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Dienstführerschein besitzen, können Sie diesen in eine allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle

  • Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
  • Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
  • aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
  • Führerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
  • Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (Biometrietauglichkeit des Passbildes)
  • Karteikartenauszug (von der erteilenden Behörde)

Wird die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt, sind zusätzlich Unterlagen erforderlich.

Gebühren (Kosten)

EUR 42,60

Für den Direktversand an Ihre Anschrift müssen Sie ebenfalls mit Kosten rechnen.

Zuständige Stelle

An die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

Rechtsgrundlage

§ 27 FeV

Aktuell gewählt: Zerbst/Anhalt (3926..)