Stadt Zerbst/Anhalt

Rathaus, Schloßfreiheit 12
39261 Zerbst/Anhalt

Telefon: (0 39 23) 754-0
Telefax: (0 39 23) 754-100

E-Mail an die Verwaltung

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Verwaltung:

Montag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-18:00 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-17:00 Uhr
Freitag 09:00-12:00 Uhr


Einwohnermeldeamt Annahmeschluss:

Dienstag 17:30 Uhr
Donnerstag 16:30 Uhr


Standesamt:

Montag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-17:30 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-16:30 Uhr



 

Bezeichnung:
Antrag auf Förderung eines neuen Vorhabens oder eines Fortführungsvorhabens aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" stellen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie als in Deutschland registrierte Nichtregierungsorganisation ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe planen, können Sie dafür Förderung beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beantragen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als in Deutschland registrierte Nichtregierungsorganisation ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe planen und dafür finanzielle Unterstützung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten möchten, müssen Sie dafür einen Antrag stellen. Sie können beim BMZ eine Förderung für Neu- oder für Folgevorhaben beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie sind eine in Deutschland registrierte Nichtregierungsorganisation.
  • Sie haben eine zweistufige Trägerprüfung absolviert.
  • Sie haben eine Projektidee eingereicht, die ausgewählt wurde.
  • Sie haben eine Projektskizze eingereicht, die ebenfalls ausgewählt wurde.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze
  • Antrag für Neu- oder für Folgevorhaben
  • ausführliche Projektbeschreibung, inklusive Ziel, Wirkungen, Nutzen für Zielgruppe
  • Logframe
  • Finanzierungsplan
  • gegebenenfalls Chapeau Papier, falls es sich um ein Vorhaben mit Potential zum Humanitarian-Development-Peace (HDP)-Nexus handelt 

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Den Neu- oder Folgeantrag für Projektförderung können Sie online, per E-Mail oder per Post beim BMZ stellen.

  • Damit Sie einen Antrag stellen können, muss vorab eine Trägerprüfung stattfinden. Die Trägerprüfung läuft zweistufig ab.
    • Rufen Sie das Online-Antragsportal auf der Bengo-Internetseite von Engagement Global auf . Registrieren Sie sich per Organisationsname, Name (Vor-/Nachname), E-Mail-Adresse und selbst erstelltem Kennwort. Nach Bestätigung der Registrierung (opt-in) können Sie das Formular der Trägerprüfung online mit weiteren Daten ausfüllen.
    • Die zweite Stufe der Trägerprüfung übernimmt Referat 502 des BMZ.
    • Nach erfolgreicher Trägerprüfung erhalten Sie eine Trägernummer, die Sie bei der Beantragung eines Neu- oder Folgevorhabens beim BMZ angegebenen werden müssen.
  • Sie haben eine Projektidee über die Webseite von Engagement Global/Bengo eingereicht, die ausgewählt wurde.
  • Sie besprechen Ihr Projektvorhaben mit dem BMZ und reichen eine Projektskizze bei dem BMZ ein.
  • Bei positiver Rückmeldung vom BMZ reichen Sie einen Vollantrag für ein Neu- oder Folgevorhaben ein.

Wenn Sie den Antrag online einreichen wollen:

  • Rufen Sie den Online- Antrag auf und füllen Sie ihn elektronisch aus. Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab. Ein Nachreichen der Unterlagen ist nicht möglich.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
  • Das BMZ prüft die inhaltlichen, rechtlichen und finanziellen Umsetzungsmöglichkeiten, entscheidet über die Förderung und sendet Ihnen einen Bescheid.
  • Im Projektzeitraum prüft das BMZ die Umsetzung über Zwischen- und Verwendungsnachweise und veranlasst dementsprechend eine Auszahlung oder eine Rückforderung.

Wenn Sie den Antrag per E-Mail oder per Post einreichen wollen:

  • Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus und senden Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder per Post an das BMZ. Ein Nachreichen der Unterlagen ist nicht möglich.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen und meldet sich bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen bei Ihnen.
  • Das BMZ prüft die inhaltlichen, rechtlichen und finanziellen Umsetzungsmöglichkeiten, entscheidet über die Förderung und sendet Ihnen einen Bescheid.
  • Im Projektzeitraum prüft das BMZ die Umsetzung über Zwischen- und Verwendungsnachweise und veranlasst dementsprechend eine Auszahlung oder eine Rückforderung.

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Fachlich freigegeben am

10.08.2023

Urheber

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 502 Krisenbewältigung, Übergangshilfe, Wiederaufbau, Infrastruktur im Krisenkontext


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Aktuell gewählt: Zerbst/Anhalt (3926..)