Stadt Zerbst/Anhalt

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39261 Zerbst/Anhalt

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Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Verwaltung:

 

Montag09:00-12:00 Uhr
Dienstag09:00-12:00 Uhr &
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Donnerstag09:00-12:00 Uhr &
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Freitag09:00-12:00 Uhr

 

Einwohnermeldeamt Annahmeschluss:

 

Dienstag17:30 Uhr
Donnerstag16:30 Uhr


Standesamt:

 

Freitagnach Vereinbarung

 

Bezeichnung:
Ausnahme vom Naturschutz beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Zuständig für den Naturschutz und die Umsetzung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden. Das Landesverwaltungsamt als obere Naturschutzbehörde weist Naturschutzgebiete aus und betreut diese, kann aber auch Ausnahmegenehmigungen von den Verboten der Naturschutzgebiete erteilen sowie artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen ausstellen. Für artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen sind in einigen Fällen auch die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

Aktuell gewählt: Zerbst/Anhalt (3926..)