Stadt Zerbst/Anhalt

Rathaus, Schloßfreiheit 12
39261 Zerbst/Anhalt

Telefon: (0 39 23) 754-0
Telefax: (0 39 23) 754-100

E-Mail an die Verwaltung

Öffnungszeiten

Sprechzeiten der Verwaltung:

Montag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-18:00 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-17:00 Uhr
Freitag 09:00-12:00 Uhr


Einwohnermeldeamt Annahmeschluss:

Dienstag 17:30 Uhr
Donnerstag 16:30 Uhr


Standesamt:

Montag 09:00-12:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-17:30 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr &
  14:00-16:30 Uhr



 

Was erledige ich wo?

Aktuell gewählt: Zerbst/Anhalt (3926..)
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Leistungen
Verständigungs- und Schiedsverfahren nach der EU-Schiedskommission beantragen
Verständigungsverfahren nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) beantragen
Verstöße im Finanzdienstleistungsbereich melden
Verteilung der Haushaltsgegenstände bei einer Trennung geltend machen
Vertrieb von europäischen alternativen Investmentfonds oder Spezialfonds einer inländischen Kapitalverwaltungsgesellschaft an semi-professionelle oder professionelle Anlegerinnen und Anleger in Deutschland anzeigen
Vertrieb von inländischen Publikums-AIF (AIF=alternativer Investmentfonds) in Deutschland anzeigen
Verunreinigung von Straßen melden
Verunreinigungen an Straßenentwässerungseinrichtungen melden
Verwahrung des Testaments beantragen
Verwaltungsverfahren bei Ablehnung eines Basiskontos beantragen
Verwarnungsgeldverfahren der Künstlersozialkasse bei Verstoß gegen Pflichten
Verwendung des Bio-Siegels anzeigen
Verwendung des Wappens des Landes Sachsen-Anhalt beantragen
Verwendung organischer Lösemittel in nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen anzeigen
Verwendung von besonderen Verschlüssen beantragen
Verwendung von Kurzfilmpreismitteln zur Herstellung oder Vorbereitung eines Kurzfilms beantragen
Verwendung von Wappen beantragen
Verwendungs- oder Zwischennachweis einreichen für ein vom BMZ gefördertes Vorhaben im Bereich Berufliche Aus- und Fortbildung
Verwendungsnachweis für eine projektgebundene oder institutionellen Förderung durch das Bundesministerium für Entwicklung einreichen
Verzicht auf Amateurfunk-Zulassung oder Rufzeichenzuteilungen erklären
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