Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026
Haushaltssatzung der Stadt Zerbst/Anhalt für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund der §§ 100 ff Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt in der Sitzung am 17.12.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
1. im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag
a) der Erträge auf 44.496.300 Euro
b) der Aufwendungen auf 45.134.100 Euro
2. im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag
a) der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 41.586.200 Euro
b) der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 41.495.300 Euro
c) der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 5.321.500 Euro
d) der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 9.033.300 Euro
e) der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 0 Euro
f) der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 33.100 Euro
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 8.696.200 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
2.000.000 Euro
festgesetzt.
Zerbst/Anhalt, den 20.01.2026
Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterzeichnet und gesiegelt
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Zustimmung zur Haushaltssatzung 2026 wurde mit Schreiben vom 20.01.2026 von der Kommunalaufsicht erteilt.
Die Haushaltssatzung wird zusätzlich im Amtsblatt Nummer 2 vom 27.02.2026 veröffentlicht.
Zerbst/Anhalt, den 20.01.2026
Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterzeichnet
