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Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung, Walternienburg

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung

und Forsten Anhalt

- Flurbereinigungsbehörde -

Kühnauer Straße 161

06846 Dessau-Roßlau

Verfahrensnummer AZ2027; Az. 611-16-AZ2027-B 4.11
 
Dessau-Roßlau, den 24. Februar 2025
 
                                    Öffentliche Bekanntmachung

                              Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
 
Bodenordnungsverfahren

nach §§ 56 ff. Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)

Walternienburg, Feldlage

Mit Wirkung zum 10. März 2025 werden im Bodenordnungsverfahren gemäß § 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418), in der jeweils geltenden Fassung i.V.m. § 32 Flurbereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der jeweils geltenden Fassung (nachfolgend: FlurbG) die Ergebnisse der Wertermittlung für die teilnehmenden Grundstücke festgestellt.

Begründung

Die zum Bodenordnungsverfahren gehörenden Grundstücke sind nach Maßgabe der §§ 27 ff. FlurbG unter Leitung der Flurbereinigungsbehörde bewertet worden.

Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung lagen zur Einsichtnahme, Erläuterung und Auskunftserteilung für die Beteiligten vom 21. Januar bis 23. Januar 2025 in der Gemeinde Walternienburg im Bürgerraum während der Zeit von 8:30 bis 12:30 Uhr und von 13:00-16:30 Uhr aus.

Darüber hinaus lagen die Unterlagen zwei Wochen vom 13. Januar bis 27. Januar 2025                      
im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt Kühnauer Straße 161,                06846 Dessau-Roßlau im Raum 4.109 von montags bis donnerstags während der Zeit                       von 9:00 bis 12:00 Ihr und 13:00 bis 15:00 Uhr sowie freitags von 8:00-12:00 Uhr                             zur Einsichtnahme und Erläuterung aus.

Die Ergebnisse wurden den Beteiligten im Anhörungstermin am 04. Februar 2025 erläutert.

Die Beteiligten hatten Gelegenheit, Einwendungen und Hinweise vorzubringen.

Die vorgebrachten Hinweise wurden geprüft und berücksichtigt.

Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung wurden nicht vorgebracht.

Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Feststellung der Wertermittlungsergebnisse sind damit erfüllt.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161 in 06846 Dessau-Roßlau erhoben werden.

Im Auftrag                                                                              (DS)

 

gez. Tonn

Datenschutzrechtliche Hinweise zur Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (ABl. L 119 S. 1), in der jeweils geltenden Fassung (Datenschutz-Grundverordnung - nachfolgend: DS-GVO)

Im oben genannten Bodenordnungsverfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Satz 1 DS-GVO, § 4 Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt vom 18. Februar 2020 (GVBl. LSA S. 25), in der jeweils geltenden Fassung personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet. Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite www.lsaurl.de/alffanhaltdsgvo abrufen. Alternativ sind die Informationen auch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161 in 06846 Dessau-Roßlau erhältlich.

© Christian Neuling E-Mail

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