Öffentliche Bekanntmachung - Renaturierung des Oberlaufs Lindauer Nuthe
Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß § 74 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA)
Der Unterhaltungsverband Nuthe/Rossel hat für das geplante Vorhaben
Renaturierung des Oberlaufs Lindauer Nuthe
die wasserrechtliche Plangenehmigung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m.
§ 45 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) beantragt.
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat als untere Wasserbehörde im Rahmen eines förmlichen Verwaltungsverfahrens über diesen Antrag entschieden und den wasserrechtlichen Plangenehmigungsbescheid für das zuvor genannte Vorhaben erstellt.
Der Plangenehmigungsbescheid wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Der wasserrechtliche Plangenehmigungsbescheid und eine Ausfertigung des festgestellten Planes liegen
vom 06.10.2025 bis einschließlich 17.10.2025
bei der Stadt Zerbst/Anhalt, im Büro 2.03 des Bau- und Liegenschaftsamtes, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten aus:
Montag 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1 in 06366 Köthen (Anhalt) eingelegt werden.
Im Auftrag
gez. Ellwert
stellv. Fachbereichsleiter
Umwelt- und Klimaschutz
LK Anhalt-Bitterfeld
Bitterfeld, den 05.09.2025