Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 52 „Einzelhandelszentrum an der Roßlauer Straße“ der Stadt Zerbst/Anhalt
Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 52 „Einzelhandelszentrum an der Roßlauer Straße“ der Stadt Zerbst/Anhalt
Der Stadtrat hat am 29. April 2026 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 11 BauGB den Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 52 „Einzelhandelszentrum an der Roßlauer Straße“ der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst (Beschluss-Nr. 0297/2026). Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Die Newtown Projektentwicklungsgesellschaft plant auf dem Gelände des ehemaligen ATU-Marktes an der Roßlauer Straße in der Stadt Zerbst/Anhalt die Errichtung eines Einzelhandelsparkes. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Sondergebietes schaffen, welches am Ort verschiedene Einzelhändler koordiniert zusammenbringt. Neben einem Lebensmitteldiscounter soll in enger Nachbarschaft und unter gemeinsamer Nutzung einer zentralen Stellplatzanlage ein Markt für Heimtextilien und ein Gemischtwarenmarkt angesiedelt werden. In der Zusammenschau aller Handelseinrichtungen am Standort wird in jedem Fall das Merkmal der Großflächigkeit des Einzelhandels erfüllt, da die Märkte insgesamt als Einzelhandelsagglomeration zu bewerten sind.
Der Geltungsbereich umfasst ca. 13.380m² und beinhaltet die Flurstücke 587/417, 585/418, 578/422, 576/423, 841, 4763, 4764, 4765, 4766, 4767, 4768, 4769, Flur 4 in der Gemarkung Zerbst.
Lageplan:
siehe Anlage
Quelle: GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, ALKIS Februar 2026, A18-223-2009-7
Umgrenzt wird der Geltungsbereich
- im Osten durch die B 184
- im Norden durch Gartengrundstücke
- im Westen durch die Straße „Am Tivoli“
- im Süden durch den ALDI-Standort
Die Erschließung des Gebietes erfolgt über die Dessauer Straße.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Zerbst/Anhalt weist für den Vorhabenstandort Mischbaufläche und Grünfläche mit der Zweckbestimmung Grabeland aus. Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen im Parallelverfahren.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in Form einer zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs. Die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden erfolgt in Form eines schriftlichen Anhörungsverfahrens.
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 52 „Einzelhandelszentrum an der Roßlauer Straße“ der Stadt Zerbst/Anhalt in der Fassung vom März 2026 einschließlich Planzeichnung und Begründung liegen,
vom 08.06.2026 bis einschließlich 22.06.2026
im Zimmer 2.03 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Darüber hinaus können die Planunterlagen nach Terminvereinbarung im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.03, Verwaltungsgebäude Breite 86a (Tel. 03923/754242) eingesehen werden.
Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
- Planzeichnung i. d. F. des Vorentwurfs vom März 2026
- Begründung i. d. F. des Vorentwurfs vom März 2026
Es besteht außerdem die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen zum Vorentwurf auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung oder im Beteiligungsportal der Stadt Zerbst/Anhalt (Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt).
Tag der Bereitstellung der Unterlagen im Internet: 08.06.2026.
Während der Dauer der Veröffentlichung (Auslegungsfrist) können Stellungnahmen abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Stellungnahme unter bau-liegenschaftsamt@stadt-zerbst.de sowie auf der Seite des Beteiligungsportales der Stadt Zerbst/Anhalt (Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt). Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Die Stadt Zerbst/Anhalt weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4 a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Zerbst/Anhalt, 13. Mai 2026
Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterschrieben
| Symbol | Beschreibung | Größe |
|---|---|---|
| Lageplan B-Plan Nr. 52.pdf |
0.4 MB |