Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über den Auslegungsbeschluss des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Ortsteil Deetz der Stadt Zerbst/Anhalt
Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über den Auslegungsbeschluss des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Ortsteil Deetz der Stadt Zerbst/Anhalt
Der Stadtrat hat am 23.04.2025 in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 3 BauGB den Beschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Ortsteil Deetz der Stadt Zerbst/Anhalt beschlossen (BV/0149/2025). Parallel dazu wurde die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04/2023 PV-Freiflächenanlage "MNprojects Deetz" der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst (BV/0766/2023).
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fanden vom 07.07.2025 bis 21.07.2025 statt. Der Entwurf und die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde durch den Stadtrat am 01.07.2026 beschlossen (Beschluss-Nr. 0337/2026).
Lageplan: siehe Anlage
Quelle: Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Deetz, Auszüge aus den topographischen Karten 1:10000, Kartenwerk TK 10 (N)
Die Änderung soll die planungsrechtliche Grundlage für die im Parallelverfahren aufgestellte Bauleitplanung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 04/2023 PV-Freiflächenanlage "MNprojects Deetz" der Stadt Zerbst/Anhalt bilden. Dazu wird die Fläche als sonstiges Sondergebiet solare Energieerzeugung ausgewiesen.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Deetz befindet sich
- nördlich/nordwestlich der Ortslage von Deetz,
- nördlich und südlich eines Wirtschaftsweges
in der Gemarkung Deetz.
Die Änderung umfasst folgende Flurstücke:
Gemarkung: Deetz; Flur: 17; Flurstück: 29
Gemarkung: Deetz; Flur: 9; Flurstück: 7
Gemarkung: Deetz; Flur: 12; Flurstück: 15
Der Geltungsbereich schließt eine Fläche von ca. 21 ha ein. Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Ortschaft Deetz weist den Änderungsbereich als landwirtschaftliche Fläche aus.
Das Plangebiet wird gegenwärtig landwirtschaftlich genutzt. Die Erschließung der Änderungsflächen ist über einen unmittelbar angrenzenden Wirtschaftsweg geplant. Die genaue Lage und Flächenabgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.
Die Stellungnahmen zum Vorentwurf bildeten die Grundlage der Änderungen und Erweiterungen der Entwurfsunterlagen.
Der Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Ortsteil Deetz in der Fassung vom März 2026 einschließlich Planzeichnung, Begründung (farbig), Umweltbericht, umweltbezogene Stellungnahmen und Zusammenfassung der umweltrelevanten Informationen liegen,
vom 03.08.2026 bis einschließlich 04.09.2026
im Zimmer 2.05 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich
aus:
Montag 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Darüber hinaus können die Planunterlagen nach Terminvereinbarung im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.05, Verwaltungsgebäude Breite 86a (Tel. 03923/754241) eingesehen werden.
Die auszulegenden Unterlagen umfassen:
- Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs vom März 2026
- Begründung (farbig) i. d. F. des Entwurfs vom März 2026
- Umweltbericht i. d. F. des Entwurfs vom März 2026
- umweltbezogene Stellungnahmen
- Zusammenfassung umweltrelevante Informationen
Als nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche bereits vorliegende umweltrelevante Informationen aus der frühzeitigen Beteiligung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Deetz (2. Änd. FNP Deetz) liegen bereits vor und werden gemeinsam mit den Planunterlagen öffentlich ausgelegt:
- Landesverwaltungsamt, obere Naturschutzbehörde: Stellungnahme vom 14.07.2025 zum Vorentwurf der 2. Änd. FNP Deetz
- Landesverwaltungsamt, obere Immissionsschutzbehörde: Stellungnahme vom 08.08.2025 zum Vorentwurf der 2. Änd. FNP Deetz
- Landkreis Anhalt-Bitterfeld: Stellungnahme vom 05.08.2025 zum Vorentwurf der 2. Änd. FNP Deetz
- Stadt Zerbst, SGL Brandschutz: Stellungnahme vom 15.07.2025 zum Vorentwurf der 2. Änd. FNP Deetz
- Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt: Stellungnahme vom 09.07.2025 zum Vorentwurf der 2. Änd. FNP Deetz
- Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt: Stellungnahme vom 21.07.2025 zum Vorentwurf der 2. Änd. FNP Deetz
- Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt: Stellungnahme vom 14.07.2025 zum Vorentwurf der 2. Änd. FNP Deetz
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen bei der Stadt Zerbst/Anhalt verfügbar:
o Schutzgut Pflanzen und Tiere/biologische Vielfalt
o Schutzgut Boden/Fläche
o Schutzgut Wasser
o Schutzgut Klima und Luft
o Schutzgut Landschaftsbild
o Schutzgut Mensch
o Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Detaillierte Angaben und Auswertungen der umweltrelevanten Informationen zu den genannten Schutzgütern sind zusätzlich enthalten im:
Entwurf des Umweltberichts zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Deetz
Ergebnisse der Faunistischen Sonderuntersuchungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04/2023 Photovoltaik-Freiflächenanlage „MNProjects Deetz“ der Stadt Zerbst/Anhalt, Ortsteil Deetz
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04/2023 Photovoltaik-Freiflächenanlage „MNProjects Deetz“ der Stadt Zerbst/Anhalt, Ortsteil Deetz
Eine detaillierte Ausführung der umweltbezogenen Informationen liegt den Auslegungs-
unterlagen bei.
Es besteht außerdem die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen zum Entwurf auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung oder im Beteiligungsportal der Stadt Zerbst/Anhalt (Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt).
Tag der Bereitstellung der Unterlagen im Internet: 03.08.2026.
Während der Dauer der Veröffentlichung (Auslegungsfrist) können Stellungnahmen abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Stellungnahme unter bau-liegenschaftsamt@stadt-zerbst.de sowie auf der Seite des Beteiligungsportales der Stadt Zerbst/Anhalt (Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt). Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E- Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Es wird weiterführend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.
1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach
§ 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen
ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat,
aber hätte geltend machen können.
Stellungnahmen können nur zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Deetz abgegeben werden.
Die Stadt Zerbst/Anhalt weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4 a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Zerbst/Anhalt, 10. Juli 2026
Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterschrieben