Stadt Zerbst/Anhalt

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Öffentliche Bekanntmachung - Renaturierung des Oberlaufs Lindauer Nuthe

Öffentliche Bekanntmachung

Gemäß § 74 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA)

 

Der Unterhaltungsverband Nuthe/Rossel hat für das geplante Vorhaben

Renaturierung des Oberlaufs Lindauer Nuthe

die wasserrechtliche Plangenehmigung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m.

§ 45 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) beantragt.

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat als untere Wasserbehörde im Rahmen eines förmlichen Verwaltungsverfahrens über diesen Antrag entschieden und den wasserrechtlichen Plangenehmigungsbescheid für das zuvor genannte Vorhaben erstellt.

Der Plangenehmigungsbescheid wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.

Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Der wasserrechtliche Plangenehmigungsbescheid und eine Ausfertigung des festgestellten Planes liegen

vom 06.10.2025 bis einschließlich 17.10.2025

bei der Stadt Zerbst/Anhalt, im Büro 2.03 des Bau- und Liegenschaftsamtes, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten aus:

Montag         9:00 – 12:00 Uhr

Dienstag       9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00Uhr

Mittwoch       9:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag   9:00 – 12 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Freitag          9:00 – 12:00 Uhr

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Am Flugplatz 1 in 06366 Köthen (Anhalt) eingelegt werden.

Im Auftrag

gez. Ellwert

stellv. Fachbereichsleiter

Umwelt- und Klimaschutz

LK Anhalt-Bitterfeld

Bitterfeld, den 05.09.2025

 

© Christian Neuling E-Mail

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