Stadt Zerbst/Anhalt

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Öffentliche Bekanntmachung über den Beschluss zum Jahresabschluss 2023 der Stadt Zerbst/Anhalt

Öffentliche Bekanntmachung über den Beschluss zum Jahresabschluss 2023 der Stadt Zerbst/Anhalt

 

In der 22. Sitzung des Stadtrates der Stadt Zerbst/Anhalt am 01.07.2026 wurde folgender Beschluss gefasst:

Beschluss – Nr. 325/2026 – „Beschluss über den Jahresabschluss 2023 der Stadt Zerbst/Anhalt“

1. Der Stadtrat beschließt gemäß § 120 Abs. 1 Satz 4 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2023. Das Jahresergebnis in Höhe von 3.102.567,16 € wird den Rücklagen zugeführt.

2. Der Stadtrat erteilt dem Bürgermeister gemäß § 120 Abs. 1 Satz 5 KVG LSA für den Jahresabschluss 2023 die Entlastung.

Die öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses, einschließlich Rechenschaftsbericht, erfolgt in der Stadt Zerbst/Anhalt, Stadtverwaltung, Raum 3.20, Schloßfreiheit 12 in 39261 Zerbst/Anhalt ab sofort bis zum 07.08.2026. (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.)

Zerbst/Anhalt, 02.07.2026

 

A. Dittmann

Bürgermeister

(Im Original unterzeichnet)

© Gerit Berzau E-Mail

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