Stadt Zerbst/Anhalt

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Bekanntmachungen vor 2023

Bekanntmachung zur Haushaltssatzung der Stadt Zerbst/Anhalt für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund der §§ 100 ff Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt

(KVG LSA) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt in der Sitzung am 23.02.2022 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

1.    im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag

a)    der Erträge auf                                                 32.289.300 Euro

b)    der Aufwendungen auf                                     34.502.800 Euro

2.    im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag

a)    der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                     31.016.500 Euro

b)    der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                     32.271.000 Euro

c)    der Einzahlungen aus der 

Investitionstätigkeit auf                                         6.365.000 Euro

d)    der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit auf                                          7.209.400 Euro

e)    der Einzahlungen aus der

Finanzierungstätigkeit auf                                          36.800 Euro

f)     der Auszahlungen aus der

Finanzierungstätigkeit auf                                        548.700 Euro

festgesetzt.

                                                                      § 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

                                                                       § 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 4.860.300 Euro festgesetzt.

                                                                       § 4

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

2.000.000 Euro

festgesetzt.

 

Zerbst/Anhalt, den 16.03.2022

Dittmann
Bürgermeister

Im Original unterzeichnet und gesiegelt

 

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Zustimmung zur Haushaltssatzung 2022 wurde mit Schreiben vom 16.03.2022 von der Kommunalaufsicht erteilt.

Die Haushaltssatzung 2022 liegt nach § 102 (2) des Kommunalverfassungsgesetzes LSA vom 04.04.2022 bis 14.04.2022 zur Einsichtnahme im Rathaus, Schloßfreiheit 12, Raum 53 zu den Dienstzeiten

montags                      von 09.00 bis 12.00 Uhr
dienstags                     von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr
donnerstags                 von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
freitags                         von 09.00 bis 12.00 Uhr

aus.

Der Haushaltsplan wird zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt (www.stadt-zerbst.de) veröffentlicht.

Bereitgestellt auf www.stadt-zerbst.de am 30.03.2022

Zerbst/Anhalt, den 16.03.2022

Dittmann
Bürgermeister

Im Original unterzeichnet

© Antje Rohm E-Mail

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