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Bekanntmachung frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2022 „Biogasanlage Polenzko“

B-Plan Biogasanlage Polenzko

Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt

über die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2022 „Biogasanlage Polenzko“

Der Stadtrat hat am 27.07.2022 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1. i. V. m. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2022 „Biogasanlage Polenzko“ (Beschluss-Nr. 0520/2022) beschlossen. Der Beschluss über den Vorentwurf und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der Sitzung des Stadtrates am 28.02.2024 gefasst. (Beschluss-Nr. 0838/2024) Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Polenzko erfolgt im Parallelverfahren.

Mit Beschluss vom 07.02.2024 hat der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss den Vorentwurf in der Fassung vom November 2023 für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

Das Vorhaben im Norden von Polenzko, Gemeinde Zerbst/Anhalt, ist auf einem Teilbereich der Betriebsfläche der HaRo Milch KG und der HaRo Energy GmbH&Co.KG Flurstück Nr. 619 / Flur 2, sowie auf Teilflächen der Flurstücke Nr.112, 113, 115, 116, 165, 166, 181 und 182 / Flur 1 der Gemarkung Polenzko geplant.

 

Quelle: GeoBasis-DE / LVermGeo LSA (ALKIS Mai 2022, A18-223-2009-7)

Umgrenzt wird der Geltungsbereich:

·         im Osten durch Wald und landw. Flächen

·         im Norden durch landw. Flächen

·         im Westen und Süden durch Bebauung der HaRo Milch KG

Der Vorhabenträger plant die Erhöhung der Biogasproduktion auf ca. 4,3 Mio. Nm³/a. Weiterhin soll die Biogasanlage um neue Anlagenteile erweitert werden. Die Erhöhung der Rohbiogasproduktion, hat das Ziel die Laufzeiten der BHKW-Module zu verlängern um eine gesicherte Wärmeversorgung der an das Wärmenetz der Anlagen angeschlossenen Wärmekunden sicher zu stellen. Weiterhin sollen die Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen, betrieben aus erneuerbaren Energien, Teil des kommunalen Wärmekonzeptes der Ortschaft Polenzko werden. Die bestehende Biogasanlage wird dazu um weitere Anlagenteile erweitert. Die Erweiterung der Biogasanlage ist für die Steigerung der Effizienz der vorhandenen Biogasanlage erforderlich. Dafür ist zukünftig eine Rohbiogasproduktion größer 4,3 Mio. Nm³/a sowie die Aufbereitung des Gärrestes geplant.

Folgende Festsetzungen werden getroffen:

Art der baulichen Nutzung:

Sondergebiet – Biogasanlage

Es wird eine Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung „Biogasanlage“ festgesetzt. Innerhalb des Sondergebietes sind Anlagen zulässig, die der Zweckbestimmungen der Biogaserzeugung dienen. Die maximal zulässige Gebäudehöhe beträgt 13,0 m, jeweils gemessen ab dem Schnittpunkt der Außenwandflucht mit der Oberkante der Dachhaut. Die höchste Ausdehnung der Tragluftdächer beträgt ca. 25,0 m. Kamine können prozessbedingt und immissionsschutzrechtlich höher gebaut werden. In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich im Grünordnungsplan und im Umweltbericht dargelegt wird. Diese werden, ebenso wie ein schalltechnisches Gutachten und eine Geruchs-, Ammoniakimmissions- und Stickstoffdepositionsprognose dem Entwurf beigelegt.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/2022 „Biosgasanlage Polenzko“ wird parallel zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Polenzko durchgeführt.

Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) wird in Form einer zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden erfolgt in Form eines schriftlichen Anhörungsverfahrens.

Der Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/2022 „Biogasanlage Polenzko“ in der Fassung vom November 2023 einschließlich Vorhabenplan und Satzung/Begründung liegen,

vom 08.04.2024 bis einschließlich 22.04.2024

im Zimmer 2.03 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

                                    Montag           9:00 – 12:00 Uhr

                                    Dienstag         9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

                                    Mittwoch         9:00 – 12:00 Uhr

                                    Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

                                    Freitag            9:00 – 12:00 Uhr

Darüber hinaus können die Planunterlagen nach Terminvereinbarung im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.03, Verwaltungsgebäude Breite 86a (Tel. 03923/754242) eingesehen werden.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

-       Planzeichnung i. d. F. des Vorentwurfs vom November 2023

-       Vorhabenplan i. d. F. des Vorentwurfs vom November 2023

-       Satzung/Begründung i. d. F. des Vorentwurfs vom November 2023

Es besteht außerdem während der Auslegungsfrist die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen zum Vorentwurf auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung.

Tag der Bereitstellung der Unterlagen im Internet: 08.04.2024.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Dienststunden bzw. vereinbarten Terminen abgegeben werden. Stellungnahmen können auch unter abgegeben werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Die Stadt Zerbst/Anhalt weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4 a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Zerbst/Anhalt, 18. März 2024                                               

Dittmann

Bürgermeister

Im Original unterzeichnet

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Bekanntmachung frühzeit. Öffentlichkeitsbet. VBP B-Plan Nr. 01_2022 Biogasanlage Polenzk.pdf
0.3 MB

© Christian Neuling E-Mail

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