Stadt Zerbst/Anhalt

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Freitagnach Vereinbarung

 

Öffentliche Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg

Öffentliche Beteiligung und Auslegung

zur Neuaufstellung des Raumordnungsplans Sachlicher Teilplan „Windenergie 2027 in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg", 1. Entwurf

Unterrichtung

gemäß § 9 Absatz 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m.

§ 7 Absatz 5 Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA)

Hiermit beteiligt die Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg gemäß § 9 Absatz 2 ROG i. V. m. § 7 Absatz 5 LEntwG LSA frühzeitig die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zum 1. Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergie 2027 in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg" samt Planungskonzeption und Umweltbericht.

Gemäß § 2 Absatz 4 LEntwG LSA obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als Träger der Regionalplanung die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Fortschreibung des Regionalen Entwicklungsplanes. Sie nehmen diese Aufgabe in Regionalen Planungsgemeinschaften wahr.

Die Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg umfasst gemäß § 21 Absatz 1 Nr. 3 LEntwG LSA die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau sowie die Landkreise Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg.

I. Bisherige Schritte im Planverfahren

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg hat am 03.03.2023 beschlossen (Beschluss-Nr. 04/2023), den Sachlichen Teilplan „Windenergie 2027 in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg" aufzustellen.

Am 25.03.2025 (Amtsblatt des Landkreises Wittenberg) und 31.03.2023 (Amtsblätter des Landkreises Anhalt-Bitterfeld und Stadt Dessau-Roßlau) wurden die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Absatz 1 ROG i. V. m. § 7 Absatz 5 LEntwG LSA über die Neuaufstellung des Sachlichen Teilplans „Windenergie 2027 in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg" unterrichtet.

Das Scoping-Verfahren zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltprüfung gemäß § 8 Absatz 1 ROG in Verbindung mit § 7 Absatz 6 LEntwG wurde vom 31.03.2023 bis 31.05.2023 durchgeführt.

Die Regionalversammlung des Kommunalen Zweckverbandes Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt- Bitterfeld-Wittenberg hat am 27.06.2025 mit Beschluss Nr. 10/2025 den 1. Entwurf des

Sachlichen Teilplans

„Windenergie 2027 in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg" mit Begründung und Umweltbericht beschlossen und für das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen freigegeben.

II. Inhalt des Raumordnungsplans

Hiermit wird Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme:

•        zum Textteil mit Begründung des 1. Entwurfs des Sachlichen Teilplans „Windenergie 2027 in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg",

•        zur kartografischen Darstellung 1:100.000,

•        zur Anlage:  „Planungskonzeption  für  die  Festlegung  der  Vorranggebiete  für  die  Nutzung  der Windenergie“, sowie

•        zum Umweltbericht

gegeben.

Im 1. Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergie 2027 in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld- Wittenberg" werden zur Nutzung der Windenergie textliche und kartografische Festlegungen in Form von 32 Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie mit einer Gesamtfläche von 7.051 ha (1,9 % der Fläche der Planungsregion Anhalt) getroffen und die dazu erforderlichen Änderungen von Zielen und Grundsätzen des Regionalen Entwicklungsplans für die Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg mit den Planinhalten

„Raumstruktur, Standortpotenziale, technische Infrastruktur und Freiraumstruktur“ (in Kraft getreten am 27.04.2019) vorgenommen.

 

Der Sachliche Teilplan „Windenergie 2027 in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg" dient u.a. der Umsetzung des § 9a Absatz LEntwG LSA, wonach ein prozentualer Anteil der Planungsregion Anhalt- Bitterfeld-Wittenberg für die Windenergienutzung auszuweisen ist. Als regionale Teilflächenziele für die Windenergienutzung in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg sind zu erreichen:

•        bis zum 31.12.2027:      1,9 % (6.903 ha) der Fläche der Planungsregion sowie

•        bis zum 31.12.2032:      2,3 % (8.357 ha) der Fläche der Planungsregion.

Die Auslegung entsprechend § 9 (2) ROG i.V.m. § 7 (5) LEntwG des 1. Entwurfs des Raumordnungsplanes Sachlicher Teilplan „Windenergie 2027 in der Planungsregion Anhalt- Bitterfeld-Wittenberg" mit Begründung, kartografischer Darstellung, Planungskonzeption und Umweltbericht erfolgt vom 11.08.2025 bis zum 13.10.2025.

Der 1. Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergie 2027 in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld- Wittenberg" samt Planungskonzeption und Umweltbericht ist unter folgender Internetadresse einsehbar:

https://www.planungsregion-abw.de/regionalplanung/teilplan-windenergie/teilplan-2027/
 

Der 1. Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergie 2027 in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg" einschließlich der Planungskonzeption und des Umweltberichtes liegt während des oben genannten Veröffentlichungszeitraums in den nachfolgend genannten Dienststellen zur kostenlosen Einsichtnahme in analoger Form öffentlich aus:

Ort der Auslegung Öffnungszeiten
Regionale Planungsgemeinschaft   Anhalt- Bitterfeld-Wittenberg Am   Flugplatz 1,06366 Köthen (Anhalt) Montag – Donnerstag
Freitag

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Bürgeramt Zerbst Fritz-Brandt-Straße 16, 39261 Zerbst / Anhalt Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag

08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

08:00 - 13:00 Uhr

08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr

08:00 - 13:00 Uhr

Bürgeramt Köthen Marktplatz 2, 06366 Köthen (Anhalt) Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag

08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

08:00 - 13:00 Uhr

08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr

08:00 - 13:00 Uhr

Bürgeramt Bitterfeld Röhrenstraße 33, 06749 Bitterfeld- Wolfen Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag

08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

08:00 - 13:00 Uhr

08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr

08:00 - 13:00 Uhr

Stadt Dessau-Roßlau, Technisches  Rathaus, Amt für Wirtschaft und  Stadtplanung, Foyer
 
 
Gustav-Bergt-Straße 3, 06862 
Dessau-Roßlau, Stadtteil Roßlau
 
 
 
 
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
08:00 - 16:00 Uhr
08:00 - 17:30 Uhr
08:00 - 16:00 Uhr
08:00 - 16:00 Uhr
08:00 - 11:30 Uhr
Landkreis  Wittenberg, Fachdienst Bauordnung und Regionalentwicklung

Breitscheidstraße 4, 06886 Lutherstadt Wittenberg

Dienstag
Donnerstag

08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

08:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

mit Voranmeldung unter: oder

03491 806 2854 – Fr. Sänze

03491 806 2853 – Fr. Mehr


 
Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen gemäß § 9 Absatz 2 ROG abgegeben werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist am 13.10.2025 sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Gemäß § 7 Absatz 5 LEntwG LSA ist den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sowie der Öffentlichkeit nach § 9 ROG Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf inklusive Begründung, kartografischer Darstellung, Planungskonzeption und Umweltbericht zu geben. Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.
 Die Stellungnahmen sollen elektronisch über die Online-Beteiligung über das Beteiligungsportal Sachsen- Anhalt auf der Internetseite:

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/rpg_abw/beteiligung/themen
 

eingereicht werden.

Stellungnahmen können per E-Mail an folgende Adresse gerichtet werden:

Stellungnahmen können per Post an folgende Adresse gerichtet werden:

Regionale Planungsgemeinschaft   Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg

Am Flugplatz 1

06366 Köthen (Anhalt).

In der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg (Anschrift: siehe oben) können während folgender Zeiten Stellungnahmen zur Niederschrift abgegeben werden:

- Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr

- Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr

sowie nach vorheriger telefonisch Vereinbarung (Telefonnummer03496/405793)

Köthen (Anhalt), den 07.07.2025

Dr. Reck

stellv. Vorsitzender

 

© Christian Neuling E-Mail

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