Stadt Zerbst/Anhalt

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Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 „Jever-Hof“ der Stadt Zerbst/Anhalt

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 „Jever Hof“ der Stadt Zerbst/Anhalt

Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.06.2025 den Beschluss zur Aufstellung

des Bebauungsplanes Nr. 50 „Jever Hof“ als Maßnahme der Innenentwicklung nach § 13a Abs. 1 Nr.1 BauGB gefasst (Beschluss-Nr.: 0190/2025). Ebenso hat der Stadtrat hat am 25.06.2025 in öffentlicher Sitzung den Beschluss über den Entwurf und die Auslegung gefasst (BV/0191/2025).

 Umgrenzt wird der Geltungsbereich

- im Osten durch die Jeversche Straße

- im Süden durch die Bebauung Jeversche Straße Nr. 40 und 42

- im Norden durch Privatgärten und eine Parkplatzfläche

- im Westen durch Privatgärten

Das Plangebiet umfasst ca. 7.615 m² und beinhaltet die untenstehenden Flurstücke in der Gemarkung Zerbst. Flur 30: Flurstück 287; 291

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung einer eingeschossigen Wohnbebauung. In diesen Neubauten, welche rückwärtig des denkmalgeschützten Straßenzuges errichtet werden sollen, plant der Investor die Unterbringung von alters- und behindertengerechtem Wohnen.

Der Bebauungsplan Nr. 50 „Jever Hof" wird als Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten Eingriffe in die Natur und Landschaft, die bei einer Aufstellung des Bebauungsplans mit einer Grundfläche dieses Umfangs zu erwarten sind, grundsätzlich als zulässig und naturschutzrechtlich als nicht ausgleichungspflichtig.

Durch den Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen.

Schutzgebiete und Schutzobjekte im Sinne des BNatSchG befinden sich nicht im Nahbereich des Geltungsbereiches. Demnach sind keine Beeinträchtigungen der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BNatSchG genannten Schutzgüter zu erwarten.

Der Stadtrat und der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Zerbst/Anhalt haben den Aufstellungsbeschluss gebilligt und dem Entwurf in der Fassung vom Mai 2025 für die Öffentlichkeitsbeteiligung zugestimmt.

Der Entwurf soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für mindestens 30 Tage öffentlich ausgelegt werden. Zeitgleich erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 50 „Jever Hof“ der Stadt Zerbst/Anhalt in der Fassung vom Mai 2025 liegt

vom 04.08.2025 bis einschließlich 05.09.2025

im Zimmer 2.03 des Bau- und Liegenschaftsamtes der Stadt Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

                                   Montag            9:00 – 12:00 Uhr

                                   Dienstag         9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

                                   Mittwoch         9:00 – 12:00 Uhr

                                   Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

                                   Freitag            9:00 – 12:00 Uhr

Darüber hinaus können die Planunterlagen nach Terminvereinbarung im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.03, Verwaltungsgebäude Breite 86a (Tel. 03923/754242) eingesehen werden.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

 

Symbol Beschreibung Größe
Anlage 1_ENTWURF_B-PLAN Nr. 50_Stadt Zerbst_Anhalt_JEVER HOF_MAI 2025
11 MB
Anlage 2_Begründung_B-Plan_JEVER HOF_Stadt Zerbst_Anhalt
0.6 MB

© Christian Neuling E-Mail

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