Kanalanschluss zur Regenwasserbeseitigung
Die Stadt Zerbst/Anhalt hat zur Einhaltung der §§ 79 und 79b des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) die Niederschlagswasserbeseitigungssatzung erlassen, nach deren Bestimmungen die schadlose Beseitigung des Niederschlagswassers in der Stadt Zerbst/Anhalt und der Anschluss an die öffentliche Niederschlagswasseranlage (Regenwasserkanalsystem) geregelt wird.
Der Anschluss an den öffentlichen Regenwasserkanal kann in Form einer Entwässerungsgenehmigung formlos beantragt werden. Alternativ steht hier ein interaktives Antragsformular inklusive der zusammengefassten Hinweise zum Download bereit.
Symbol | Beschreibung | Größe |
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Antrag Entwässerungsgenehmigung.pdf |
0.1 MB |