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Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 48 „Altersgerechtes Wohnen Jeversche Straße“

Der Stadtrat hat am 14.12.2022 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Altersgerechtes Wohnen Jeversche Straße“ gemäß § 1 Abs. 3 i. V. m. § 13a sowie § 2 Abs. 1 BauGB gefasst (BV/0622/2022).

Umgrenzt wird der Geltungsbereich
⦁ im Süd-Osten durch die Jeversche Straße
⦁ im Süd-Westen durch die Bebauung Jeversche Straße Nr. 44, 46, 48
⦁ im Norden und Nordwesten durch die Brachfläche/Gartenfläche, Flurstück 277
⦁ im Nord-Osten durch die Bebauung Jeversche Straße Nr. 40
Das Plangebiet umfasst ca. 4.785m² und beinhaltet folgende Flurstücke in der Gemarkung Zerbst.
Flur 30: Flurstück 138; 277 (Teilfläche)


ALKIS August 22 © LVermGeoLSA (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de ) A 18-223-2009-7
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung neuer Gebäude. In diesen Neubauten, welche rückwärtig der unter Denkmalschutz stehenden Villa errichtet werden sollen, plant der Investor die Unterbringung von altersgerechtem Wohnen sowie die hierfür notwendigen Räume für Verwaltung, Soziales und Gesundheit.

Bebauungspläne sind nach § 8 Abs. 2 BauGB grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitende Planung) zu entwickeln. Im Flächennutzungsplan ist das zukünftige Plangebiet als gemischte Baufläche ausgewiesen. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.

Bebauungspläne nach § 13a BauGB können im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, d.h., die Vorschriften über das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 sind entsprechend anwendbar.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Auf die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB kann verzichtet werden. Es werden die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.


Zerbst/Anhalt, 20. Dezember 2022

Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterzeichnet

 

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© Antje Rohm E-Mail

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