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Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über den Aufstellungsbeschluss und die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Badetzer Straße“ Ortsteil Steckby der Stadt Zerbst/Anhalt

Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt

über den Aufstellungsbeschluss und die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Badetzer Straße“ Ortsteil Steckby der Stadt Zerbst/Anhalt

Der Stadtrat hat am 01.07.2026 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Badetzer Straße“ Ortsteil Steckby der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst (BV/0274/2026). In der gleichen Sitzung wurde auch die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (BV/0313/2026) und der Entwurf in der Fassung vom April 2026 gebilligt.

Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) verzichtet.

Der Ortsteil Steckby verfügt über eine Abrundungs- und Klarstellungssatzung aus dem Jahr 2000. Eine bedarfsgerechte Abdeckung der Nachfrage nach Wohnbauland im Ortsteil Steckby ist derzeit nicht möglich, da das Potenzial der bestehenden Satzung ausgeschöpft ist. Ziel der Planung ist die Bedarfsabdeckung von Nachfragen ortsansässiger bzw. ortsnaher Bauwilliger.

Es soll somit dem Wunsch derer entsprochen werden, welche ihren Lebensmittelpunkt mit dem Heimatort bzw. heimatnah zu verankern wollen.

Lageplan: siehe Anlage

Quelle: GeoBasis-DE LVermGeoLSA (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de) A18-223-2009-7

Der Geltungsbereich umfasst ca. 5.600 m² und erstreckt sich, wie dem beigefügten Lageplan zu entnehmen, östlich der Badetzer Straße auf Teile der Flurstücke 35/2 und 290 in der Flur 2 der Gemarkung Steckby.

Der vorliegende Entwurf, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Eingriffs- und Ausgleichsbewertung in der Fassung vom April 2026 soll gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB für mindestens 30 Tage öffentlich ausgelegt werden.

Der Entwurf Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Ortsteil Steckby der Stadt Zerbst/Anhalt Stand April 2026 liegt mit Planzeichnung, Begründung und Eingriffs- und Ausgleichsbewertung

vom 03.08.2026 bis einschließlich 04.09.2026

im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.03 der Stadtverwaltung Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86 a in 39261 Zerbst/Anhalt, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht aus:      

                                   Montag           9:00 – 12:00 Uhr

                                    Dienstag         9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

                                    Mittwoch         9:00 – 12:00 Uhr

                                    Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

                                    Freitag            9:00 – 12:00 Uhr

Darüber hinaus können die Planunterlagen nach Terminvereinbarung im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.03, Verwaltungsgebäude Breite 86 a (Tel. 03923/754242) eingesehen werden.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

·         die Planzeichnung i. d. F. des Entwurfes vom April 2026

·         die Begründung i. d. F. des Entwurfes vom April 2026

·         die Eingriffs- und Ausgleichsbewertung i. d. F. des Entwurfes vom April 2026

Es besteht außerdem die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen zum Entwurf auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung oder im Beteiligungsportal der Stadt Zerbst/Anhalt (Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt).

Tag der Bereitstellung der Unterlagen im Internet: 03.08.2026.

Während der Dauer der Veröffentlichung (Auslegungsfrist) können Stellungnahmen abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Stellungnahme unter bau-liegenschaftsamt@stadt-zerbst.de sowie auf der Seite des Beteiligungsportales der Stadt Zerbst/Anhalt (Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt). Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Die Stadt Zerbst/Anhalt weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4 a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Der Beschluss über die Aufstellung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Ebenso wird der Beschluss über die öffentliche Auslegung öffentlich bekannt gemacht.

Zerbst/Anhalt, 08.07.2026                                                    

 

Dittmann

Bürgermeister

Im Original unterschrieben

 

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20260421_Lageplan Klarstell.+Ergänz. Badetzer Straße.pdf
0.3 MB

© Gerit Berzau E-Mail

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